Familienhebammen
im Landkreis Ahrweiler
Die Geburt eines Kindes bedeutet in der Regel eine große Veränderung
im Leben einer Familie. Mütter und Väter müssen sich umstellen, ihren
gewohnten Alltag neu strukturieren, neue Aufgaben und Verantwortung
übernehmen. Die Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinder-
krankenpflegerin (FGKiKP) kann in dieser Lebensphase eine wichtige
Ansprechpartnerin sein.
In der Zeit der Schwangerschaft und in den ersten 12.Wochen nach der
Entbindung hat jede Frau einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Hebamme, die von ihrer Krankenkasse finanziert wird. Für die Zeit
danach kann der Besuch einer Familienhebamme / FGKiKP beantragt
werden. Sie kommt im ersten Lebensjahr des Kindes für insgesamt
maximal 24 Stunden zu der Familie. Die Zeiteinteilung wird vor Ort
abgesprochen.
Die Familienhebamme / FGKiKP hat eine entsprechende Zusatz-
qualifikation und sie unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Die
Begleitung durch eine Familienhebamme / FGKiKP ist für Sie kostenfrei.
Bei Ihnen zu Hause
Die Familienhebamme / FGKiKP kommt zu Ihnen nach Hause und berät
Sie: im Umgang mit dem Baby — bei der Ernährung, Pflege und
Förderung Ihres Kindes — in.Gesundheitsfragen — und in besonderen
Situationen, z.B. wenn Babys oft weinen/schreien.
Begleitung
Die Familienhebamme / FGKiKP begleitet Sie: zu Arztbesuchen — bei
Behördengängen — zu weiteren Angeboten für Mütter und Kinder dieser
Altersgruppe.
Unterstützung
Die Familienhebamme / FGKiKP leistet Unterstützung für Allein-
erziehende und Eltern: die Tipps bei der Neugestaltung ihres Alltags
wünschen — die erste Erfahrungen im Umgang mit dem Neugeborenen
sammeln — die anfänglich unsicher in der Pflege und im Umgang mit
dem Baby sind — die Hilfe bei persönlichen oder gesundheitlichen
Fragen benötigen — die den Alltag mit dem Baby neu organisieren
müssen — und bei der Beantragung von öffentlichen Mitteln, z.B.
Kindergeld, Elterngeld und Ähnlichem.
Die Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) wird gefördert: durch die
Kreisverwaltung Ahrweiler — Familien in Bewegung — durch das Land
Rheinland-Pfalz, MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, JUGEND,
INTEGRATION UND VERBRAUCHERSCHUTZ sowie das LANDESAMT
FÜR SOZIALES, JUGEND UND VERSORGUNG — durch die
Bundesstiftung Frühe Hilfen — und durch das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
KONTAKT
Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
Bahnhofstr. 5 | 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Betreuung durch Familienhebammen
Marianne Theis-Prodöhl
Tel. 02641 — 75 98 60
theis-prodoehl-m@caritas-rma.de
Familienhebammen
im Landkreis Ahrweiler
Die Geburt eines Kindes bedeutet in der Regel eine
große Veränderung im Leben einer Familie. Mütter
und Väter müssen sich umstellen, ihren gewohnten
Alltag neu strukturieren, neue Aufgaben und Verant-
wortung übernehmen. Die Familienhebamme /
Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
(FGKiKP) kann in dieser Lebensphase eine wichtige
Ansprechpartnerin sein.
In der Zeit der Schwangerschaft und in den ersten
12.Wochen nach der Entbindung hat jede Frau einen
gesetzlichen Anspruch auf eine Hebamme, die von
ihrer Krankenkasse finanziert wird. Für die Zeit danach
kann der Besuch einer Familienhebamme / FGKiKP
beantragt werden. Sie kommt im ersten Lebensjahr
des Kindes für insgesamt maximal 24 Stunden zu der
Familie. Die Zeiteinteilung wird vor Ort abgesprochen.
Die Familienhebamme / FGKiKP hat eine ent-
sprechende Zusatzqualifikation und sie unterliegt der
gesetzlichen Schweigepflicht. Die Begleitung durch
eine Familienhebamme / FGKiKP ist für Sie kostenfrei.
Bei Ihnen zu Hause
Die Familienhebamme / FGKiKP kommt zu Ihnen nach
Hause und berät Sie: im Umgang mit dem Baby — bei
der Ernährung, Pflege und Förderung Ihres Kindes —
in.Gesundheitsfragen — und in besonderen
Situationen, z.B. wenn Babys oft weinen/schreien.
Begleitung
Die Familienhebamme / FGKiKP begleitet Sie: zu Arzt-
besuchen — bei Behördengängen — zu weiteren
Angeboten für Mütter und Kinder dieser Altersgruppe.
Unterstützung
Die Familienhebamme / FGKiKP leistet Unterstützung
für Alleinerziehende und Eltern: die Tipps bei der Neu-
gestaltung ihres Alltags wünschen — die erste
Erfahrungen im Umgang mit dem Neugeborenen
sammeln — die anfänglich unsicher in der Pflege und
im Umgang mit dem Baby sind — die Hilfe bei
persönlichen oder gesundheitlichen Fragen benötigen
— die den Alltag mit dem Baby neu organisieren
müssen — und bei der Beantragung von öffentlichen
Mitteln, z.B. Kindergeld, Elterngeld und Ähnlichem.
Die Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) wird gefördert:
durch die Kreisverwaltung Ahrweiler — Familien in
Bewegung — durch das Land Rheinland-Pfalz,
MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, JUGEND,
INTEGRATION UND VERBRAUCHERSCHUTZ sowie
das LANDESAMT FÜR SOZIALES, JUGEND UND
VERSORGUNG — durch die Bundesstiftung Frühe
Hilfen — und durch das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
KONTAKT
Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
Bahnhofstr. 5 | 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Betreuung durch Familienhebammen
Marianne Theis-Prodöhl
Tel. 02641 — 75 98 60
theis-prodoehl-m@caritas-rma.de