Vermittlung von Kuren
Der Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr vermittelt Kuren für Mütter / Väter
mit Kleinkindern von 0 — 3 Jahren:
Für Mütter alleine:
für Frauen, die in ihrem Haushalt Kinder unter 3.Jahren versorgen: gleich,
ob leibliche Kinder, Pflegekinder, Adoptivkinder oder Enkelkinder. Schwer-
punktkuren sind möglich im Falle von Besonderheiten, z.B. bei Behinde-
rung/en, nach einer Krebsbehandlung, bei bestimmten Krankheiten, als
alleinerziehende Mutter
Für Mutter / Vater und Kind:
Mütter oder Väter und Kind/er fahren zusammen in Kur, wenn: auch das
Kind kurbedürftig ist, das Kind behindert ist, eine kurbedingte Trennung
für das Kind zu psychischen Problemen führen könnte, das Kind sonst
unversorgt wäre.
Dauer in der Regel 3.Wochen. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das
die medizinische Notwendigkeit einer stationären Maßnahme bescheinigt.
Die Durchführung erfolgt in anerkannten Einrichtungen des Mütter-
genesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen. Die Auswahl der
Einrichtung erfolgt im Gespräch mit Mutter / Vater und je nach Indikation
und therapeutischen Möglichkeiten.
Die Krankenkasse zahlt die Kurkosten. Ein Eigenanteil laut Gesetz muss
übernommen werden. Bei niedrigem Einkommen kann nach
Einzelprüfung eventuell ein Zuschuss beantragt oder ein Befrei-
ungsantrag gestellt werden.
KONTAKT
Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
Ludwig-Hillesheim-Str. 3 | 56626 Andernach
Tel. 02632 – 25 02-0
Vermittlung von Kuren
Martina Prüm
Tel. 02632 — 25 02-24
pruem-m@caritas-rma.de
Vermittlung von Kuren
Der Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr vermittelt Kuren
für Mütter / Väter mit Kleinkindern von 0 — 3 Jahren:
Für Mütter alleine:
für Frauen, die in ihrem Haushalt Kinder unter
3.Jahren versorgen: gleich, ob leibliche Kinder, Pflege-
kinder, Adoptivkinder oder Enkelkinder. Schwerpunkt-
kuren sind möglich im Falle von Besonderheiten, z.B.
bei Behinderung/en, nach einer Krebsbehandlung, bei
bestimmten Krankheiten, als alleinerziehende Mutter
Für Mutter / Vater und Kind:
Mütter oder Väter und Kind/er fahren zusammen in
Kur, wenn: auch das Kind kurbedürftig ist, das Kind
behindert ist, eine kurbedingte Trennung für das Kind
zu psychischen Problemen führen könnte, das Kind
sonst unversorgt wäre.
Dauer in der Regel 3.Wochen. Voraussetzung ist ein
ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit
einer stationären Maßnahme bescheinigt.
Die Durchführung erfolgt in anerkannten Einrichtungen
des Müttergenesungswerks oder gleichartigen
Einrichtungen. Die Auswahl der Einrichtung erfolgt im
Gespräch mit Mutter / Vater und je nach Indikation und
therapeutischen Möglichkeiten.
Die Krankenkasse zahlt die Kurkosten. Ein Eigenanteil
laut Gesetz muss übernommen werden. Bei niedrigem
Einkommen kann nach Einzelprüfung eventuell ein
Zuschuss beantragt oder ein Befreiungsantrag gestellt
werden.
KONTAKT
Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
Ludwig-Hillesheim-Str. 3 | 56626 Andernach
Tel. 02632 – 25 02-0
Vermittlung von Kuren
Martina Prüm
Tel. 02632 — 25 02-24
pruem-m@caritas-rma.de