Familienhebammen
Frühe Hilfen für junge Familien
Die Geburt eines Kindes bedeutet in der Regel eine große Veränderung im Leben
einer Familie. Mütter und Väter müssen sich umstellen, ihren gewohnten Alltag neu
strukturieren, neue Aufgaben und Verantwortung übernehmen. Die Familienhebamme
/ Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) kann in dieser
Lebensphase eine wichtige Ansprechpartnerin sein.
In der Zeit der Schwangerschaft und in den ersten 12.Wochen nach der Entbindung
hat jede Frau einen gesetzlichen Anspruch auf eine Hebamme, die von ihrer Kranken-
kasse finanziert wird. Für die Zeit danach kann der Besuch einer Familienhebamme /
FGKiKP beantragt werden. Sie kommt im ersten Lebensjahr des Kindes für insgesamt
maximal 24 Stunden zu der Familie. Die Zeiteinteilung wird vor Ort abgesprochen.
Die Familienhebamme / FGKiKP hat eine entsprechende Zusatzqualifikation und sie
unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Begleitung durch eine Familien-
hebamme / FGKiKP ist für Sie kostenfrei.
Bei Ihnen zu Hause
Die Familienhebamme / FGKiKP kommt zu Ihnen nach Hause und berät Sie: im
Umgang mit dem Baby — bei der Ernährung, Pflege und Förderung Ihres Kindes —
in.Gesundheitsfragen — und in besonderen Situationen, z.B. wenn Babys oft
weinen/schreien.
Begleitung
Die Familienhebamme / FGKiKP begleitet Sie: zu Arztbesuchen — bei Behörden-
gängen — zu weiteren Angeboten für Mütter und Kinder dieser Altersgruppe.
Unterstützung
Die Familienhebamme / FGKiKP leistet Unterstützung für Alleinerziehende und Eltern:
die Tipps bei der Neugestaltung ihres Alltags wünschen — die erste Erfahrungen im
Umgang mit dem Neugeborenen sammeln — die anfänglich unsicher in der Pflege
und im Umgang mit dem Baby sind — die Hilfe bei persönlichen oder gesundheit-
lichen Fragen benötigen — die den Alltag mit dem Baby neu organisieren müssen —
und bei der Beantragung von öffentlichen Mitteln, z.B. Kindergeld, Elterngeld und
Ähnlichem.
Die Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP)
wird gefördert: durch die Kreisverwaltung Ahrweiler — Familien in Bewegung —
durch das Land Rheinland-Pfalz, MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, JUGEND,
INTEGRATION UND VERBRAUCHERSCHUTZ sowie das LANDESAMT FÜR
SOZIALES, JUGEND UND VERSORGUNG — durch die Bundesstiftung Frühe
Hilfen — und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend.
KONTAKT
Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
Betreuung durch Familienhebammen
Bahnhofstr. 5 | 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Marianne Theis-Prodöhl
Tel. 02641 — 75 98 60
theis-prodoehl-m@caritas-rma.de
Familienhebammen
Frühe Hilfen für junge Familien
Die Geburt eines Kindes bedeutet in der Regel eine
große Veränderung im Leben einer Familie. Mütter
und Väter müssen sich umstellen, ihren gewohnten
Alltag neu strukturieren, neue Aufgaben und Verant-
wortung übernehmen. Die Familienhebamme /
Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
(FGKiKP) kann in dieser Lebensphase eine wichtige
Ansprechpartnerin sein.
In der Zeit der Schwangerschaft und in den ersten
12.Wochen nach der Entbindung hat jede Frau einen
gesetzlichen Anspruch auf eine Hebamme, die von
ihrer Krankenkasse finanziert wird. Für die Zeit danach
kann der Besuch einer Familienhebamme / FGKiKP
beantragt werden. Sie kommt im ersten Lebensjahr
des Kindes für insgesamt maximal 24 Stunden zu der
Familie. Die Zeiteinteilung wird vor Ort abgesprochen.
Die Familienhebamme / FGKiKP hat eine
entsprechende Zusatzqualifikation und sie unterliegt
der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Begleitung
durch eine Familienhebamme / FGKiKP ist für Sie
kostenfrei.
Bei Ihnen zu Hause
Die Familienhebamme / FGKiKP kommt zu Ihnen nach
Hause und berät Sie: im Umgang mit dem Baby — bei
der Ernährung, Pflege und Förderung Ihres Kindes —
in.Gesundheitsfragen — und in besonderen
Situationen, z.B. wenn Babys oft weinen/schreien.
Begleitung
Die Familienhebamme / FGKiKP begleitet Sie: zu Arzt-
besuchen — bei Behördengängen — zu weiteren
Angeboten für Mütter und Kinder dieser Altersgruppe.
Unterstützung
Die Familienhebamme / FGKiKP leistet Unterstützung
für Alleinerziehende und Eltern: die Tipps bei der Neu-
gestaltung ihres Alltags wünschen — die erste
Erfahrungen im Umgang mit dem Neugeborenen
sammeln — die anfänglich unsicher in der Pflege und
im Umgang mit dem Baby sind — die Hilfe bei
persönlichen oder gesundheitlichen Fragen benötigen
— die den Alltag mit dem Baby neu organisieren
müssen — und bei der Beantragung von öffentlichen
Mitteln, z.B. Kindergeld, Elterngeld und Ähnlichem.
Die Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) wird gefördert: durch
die Kreisverwaltung Ahrweiler — Familien in
Bewegung — durch das Land Rheinland-Pfalz,
MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, JUGEND,
INTEGRATION UND VERBRAUCHERSCHUTZ sowie
das LANDESAMT FÜR SOZIALES, JUGEND UND
VERSORGUNG — durch die Bundesstiftung Frühe
Hilfen — und durch das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
KONTAKT
Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
Betreuung durch Familienhebammen
Bahnhofstr. 5 | 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Marianne Theis-Prodöhl
Tel. 02641 — 75 98 60
theis-prodoehl-m@caritas-rma.de