Familienhebammen
im Landkreis Ahrweiler
Die Geburt eines Kindes bedeutet in der Regel eine große Veränderung im Leben
einer Familie. Mütter und Väter müssen sich umstellen, ihren gewohnten Alltag
neu strukturieren, neue Aufgaben und Verantwortung übernehmen. Die
Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP)
kann in dieser Lebensphase eine wichtige Ansprechpartnerin sein.
In der Zeit der Schwangerschaft und in den ersten 12.Wochen nach der
Entbindung hat jede Frau einen gesetzlichen Anspruch auf eine Hebamme, die
von ihrer Krankenkasse finanziert wird. Für die Zeit danach kann der Besuch
einer Familienhebamme / FGKiKP beantragt werden. Sie kommt im ersten
Lebensjahr des Kindes für insgesamt maximal 24 Stunden zu der Familie. Die
Zeiteinteilung wird vor Ort abgesprochen.
Die Familienhebamme / FGKiKP hat eine entsprechende Zusatzqualifikation und
sie unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Begleitung durch eine
Familienhebamme / FGKiKP ist für Sie kostenfrei.
Bei Ihnen zu Hause
Die Familienhebamme / FGKiKP kommt zu Ihnen nach Hause und berät Sie: im
Umgang mit dem Baby — bei der Ernährung, Pflege und Förderung Ihres Kindes
— in.Gesundheitsfragen — und in besonderen Situationen, z.B. wenn Babys oft
weinen/schreien.
Begleitung
Die Familienhebamme / FGKiKP begleitet Sie: zu Arztbesuchen — bei Behörden-
gängen — zu weiteren Angeboten für Mütter und Kinder dieser Altersgruppe.
Unterstützung
Die Familienhebamme / FGKiKP leistet Unterstützung für Alleinerziehende und
Eltern: die Tipps bei der Neugestaltung ihres Alltags wünschen — die erste
Erfahrungen im Umgang mit dem Neugeborenen sammeln — die anfänglich
unsicher in der Pflege und im Umgang mit dem Baby sind — die Hilfe bei
persönlichen oder gesundheitlichen Fragen benötigen — die den Alltag mit dem
Baby neu organisieren müssen — und bei der Beantragung von öffentlichen
Mitteln, z.B. Kindergeld, Elterngeld und Ähnlichem.
Die Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
(FGKiKP) wird gefördert: durch die Kreisverwaltung Ahrweiler — Familien in
Bewegung — durch das Land Rheinland-Pfalz, MINISTERIUM FÜR FAMILIE,
FRAUEN, JUGEND, INTEGRATION UND VERBRAUCHERSCHUTZ sowie das
LANDESAMT FÜR SOZIALES, JUGEND UND VERSORGUNG — durch die
Bundesstiftung Frühe Hilfen — und durch das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend.
KONTAKT
Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
Betreuung durch Familienhebammen
Bahnhofstr. 5 | 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Marianne Theis-Prodöhl
Tel. 02641 — 75 98 60
theis-prodoehl-m@caritas-rma.de
Familienhebammen
im Landkreis Ahrweiler
Die Geburt eines Kindes bedeutet in der Regel eine
große Veränderung im Leben einer Familie. Mütter und
Väter müssen sich umstellen, ihren gewohnten Alltag
neu strukturieren, neue Aufgaben und Verantwortung
übernehmen. Die Familienhebamme / Familien-
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP)
kann in dieser Lebensphase eine wichtige Ansprech-
partnerin sein.
In der Zeit der Schwangerschaft und in den ersten
12.Wochen nach der Entbindung hat jede Frau einen
gesetzlichen Anspruch auf eine Hebamme, die von
ihrer Krankenkasse finanziert wird. Für die Zeit danach
kann der Besuch einer Familienhebamme / FGKiKP
beantragt werden. Sie kommt im ersten Lebensjahr des
Kindes für insgesamt maximal 24 Stunden zu der
Familie. Die Zeiteinteilung wird vor Ort abgesprochen.
Die Familienhebamme / FGKiKP hat eine ent-
sprechende Zusatzqualifikation und sie unterliegt der
gesetzlichen Schweigepflicht. Die Begleitung durch
eine Familienhebamme / FGKiKP ist für Sie kostenfrei.
Bei Ihnen zu Hause
Die Familienhebamme / FGKiKP kommt zu Ihnen nach
Hause und berät Sie: im Umgang mit dem Baby — bei
der Ernährung, Pflege und Förderung Ihres Kindes —
in.Gesundheitsfragen — und in besonderen
Situationen, z.B. wenn Babys oft weinen/schreien.
Begleitung
Die Familienhebamme / FGKiKP begleitet Sie: zu Arzt-
besuchen — bei Behördengängen — zu weiteren
Angeboten für Mütter und Kinder dieser Altersgruppe.
Unterstützung
Die Familienhebamme / FGKiKP leistet Unterstützung
für Alleinerziehende und Eltern: die Tipps bei der Neu-
gestaltung ihres Alltags wünschen — die erste
Erfahrungen im Umgang mit dem Neugeborenen
sammeln — die anfänglich unsicher in der Pflege und
im Umgang mit dem Baby sind — die Hilfe bei
persönlichen oder gesundheitlichen Fragen benötigen
— die den Alltag mit dem Baby neu organisieren
müssen — und bei der Beantragung von öffentlichen
Mitteln, z.B. Kindergeld, Elterngeld und Ähnlichem.
Die Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) wird gefördert: durch
die Kreisverwaltung Ahrweiler — Familien in Bewegung
— durch das Land Rheinland-Pfalz, MINISTERIUM
FÜR FAMILIE, FRAUEN, JUGEND, INTEGRATION
UND VERBRAUCHERSCHUTZ sowie das
LANDESAMT FÜR SOZIALES, JUGEND UND
VERSORGUNG — durch die Bundesstiftung Frühe
Hilfen — und durch das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend.
KONTAKT
Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
Betreuung durch Familienhebammen
Bahnhofstr. 5 | 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Marianne Theis-Prodöhl
Tel. 02641 — 75 98 60
theis-prodoehl-m@caritas-rma.de