Wiederaufbau: Wir bleiben an Ihrer Seite!

Ist Ihr privater Wohnraum durch die Flutkatastrophe (teilweise) zerstört worden? Sollten Versicherungsleistungen und staatliche Hilfen nicht ausreichen, um Flutschäden an ihrem Wohngebäude vollständig zu beheben, kann Ihr lokaler Caritasverband finanzielle Hilfen für Sie ermöglichen. Diese sind abhängig von Ihrem Einkommen, Ihren Vermögenswerten und Ihrer Lebenssituation. Möglich sind Förderungen bis zur Höhe Ihres Eigenanteils (d.h. 20 Prozent Ihres von der Landesbank bescheinigten Gesamtschadens). VORAUSSETZUNGEN Sie besitzen ein Gebäude oder eine Wohnung (bzw. sind erbbauberechtigt). Bei mehreren Eigentümer_innen wird der jeweilige Besitzanteil der/des Antragstellenden berücksichtigt. Es liegt ein Schaden vor, der auf das Hochwasser im Sommer 2021 zurückzuführen ist. Sie können Art und Umfang des Schadens darlegen. Ihnen liegt bereits ein Bescheid der Landesbank (NRW- Bank/ ISB Rheinland-Pfalz) vor. Wichtig: Die NRW-Bank und die ISB Rheinland-Pfalz haben eine Frist für die Antragstellung. Berücksichtigen Sie die Frist, wenn Sie vorhaben, noch einen Antrag zu stellen. Der Schaden ist durch Versicherungsleistungen, staat- liche/öffentliche Förderungen sowie sonstige zweck- gebundene Zuwendungen/Spenden NICHT abgedeckt. WIE KÖNNEN WIR SIE NOCH UNTERSTÜTZEN? Ihr lokaler Caritasverband leistet nicht nur Wiederaufbauhilfe. Die Mitarbeitenden beraten auch bei der Antragstellung für Förderungen des Landes, vermitteln Baufachberatungen und stellen weitere Angebote rund um den Wiederaufbau bereit. Zudem haben wir ein breites psychosoziales Angebot entwickelt, um Sie auf Ihrem Weg zu unterstützen. Informieren Sie sich gerne jederzeit bei uns! Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V. FLUTHILFE | Caritas Ahrweiler Bahnhofstr. 5 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Tel. 02641 — 75 98 60 Fax 02641 — 75 98 74 flut@caritas-ahrweiler.de

Wiederaufbau: Wir bleiben an Ihrer Seite!

Ist Ihr privater Wohnraum durch die Flutkatastrophe (teilweise) zerstört worden? Sollten Versicherungsleistungen und staatliche Hilfen nicht ausreichen, um Flutschäden an ihrem Wohn- gebäude vollständig zu beheben, kann Ihr lokaler Caritasverband finanzielle Hilfen für Sie ermöglichen. Diese sind abhängig von Ihrem Einkommen, Ihren Vermögenswerten und Ihrer Lebenssituation. Möglich sind Förderungen bis zur Höhe Ihres Eigenanteils (d.h. 20 Prozent Ihres von der Landesbank bescheinigten Gesamtschadens). VORAUSSETZUNGEN Sie besitzen ein Gebäude oder eine Wohnung (bzw. sind erbbauberechtigt). Bei mehreren Eigentümer_innen wird der jeweilige Besitzanteil der/des Antragstellenden berücksichtigt. Es liegt ein Schaden vor, der auf das Hoch- wasser im Sommer 2021 zurückzuführen ist. Sie können Art und Umfang des Schadens darlegen. Ihnen liegt bereits ein Bescheid der Landes- bank (NRW-Bank/ ISB Rheinland-Pfalz) vor. Wichtig: Die NRW-Bank und die ISB Rheinland- Pfalz haben eine Frist für die Antragstellung. Berücksichtigen Sie die Frist, wenn Sie vorhaben, noch einen Antrag zu stellen. Der Schaden ist durch Versicherungs- leistungen, staatliche/öffentliche Förderungen sowie sonstige zweckgebundene Zuwendungen/Spenden NICHT abgedeckt. WIE KÖNNEN WIR SIE NOCH UNTERSTÜTZEN? Ihr lokaler Caritasverband leistet nicht nur Wieder- aufbauhilfe. Die Mitarbeitenden beraten auch bei der Antragstellung für Förderungen des Landes, vermitteln Baufachberatungen und stellen weitere Angebote rund um den Wiederaufbau bereit. Zudem haben wir ein breites psychosoziales Angebot entwickelt, um Sie auf Ihrem Weg zu unterstützen. Informieren Sie sich gerne jederzeit bei uns! Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V. FLUTHILFE | Caritas Ahrweiler Bahnhofstr. 5 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Tel. 02641 — 75 98 60 Fax 02641 — 75 98 74 flut@caritas-ahrweiler.de