Positionspapier für die weitere Ausgestaltung der psychiatrisch-
psychotherapeutischen Versorgung von Geflüchteten und
Menschen mit Migrationshintergrund in Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung hier am 11.1.2021
Die Unterzeichnenden des vorliegenden Positionspapiers stellen fest, dass Geflüchtete und
Menschen mit Migrationshintergrund, die psychisch erkrankt sind, in unserem Gesundheitssystem
nicht adäquat versorgt werden und im Regelsystem nicht ankommen. Besonders betroffen sind
psychisch kranke Menschen, deren Gesundheitsversorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz
geregelt wird, und Menschen mit Migrationshintergrund, deren Kenntnisse der deutschen Sprache
für eine Behandlung auf Deutsch nicht ausreichend sind. Die Auswirkungen der Coronakrise
verstärken die vorhandenen Probleme in der Prävention und Versorgung und treffen insbesondere
die Geflüchteten in den Aufnahme- und Gemeinschaftsunterkünften mit voller Wucht.
Die Bemühungen um eine wirksame migrationsgesellschaftliche Öffnung des Gesundheitssystems
müssen weiter vorangetrieben und intensiviert werden. Damit das Recht auf Gesundheit, wie es
u.a. im UN-Sozialpakt verankert ist, auch von der hier im Fokus stehenden Zielgruppe in Anspruch
genommen werden kann, müssen staatliche Gesundheitsleistungen und -einrichtungen verfügbar,
zugänglich, annehmbar und von ausreichender Qualität sein. Die Zugänge zum deutschen
Gesundheitssystem sind jedoch für die genannten Gruppen nach wie vor prekär und die Zugangs-
barrieren mithin für eine effektive psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung groß. Zu deren
Überwindung wurden u.a. im Zuge der Aufnahme von Flüchtlingen seit 2015 punktuelle Lösungs-
ansätze entwickelt, jedoch bislang keine systematischen Lösungen gefunden.
Die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten und Menschen mit
Migrationshintergrund in Rheinland-Pfalz – Status Quo
Das Versorgungssystem in Rheinland-Pfalz ist vielschichtig. Für viele psychisch erkrankte
Menschen ist es eine Herausforderung, die richtige Ansprechperson zu finden und die
Finanzierung der Behandlung zu klären. Kommen kulturelle und/oder sprachliche Barrieren
und/oder die Unkenntnis des Versorgungssystems hinzu, erreichen die bestehenden Behand-
lungsangebote die Betroffenen entweder überhaupt nicht oder erst sehr spät. Unter-, Über- oder
Fehlversorgung sind bekannte Folgen, die zu Verschlechterungen und Chronifizierung der
psychischen Erkrankung führen können und nicht selten eine teurere „Übermedikalisierung“ und
erhöhte Kosten für die stationäre sowie die ambulante Therapie verursachen (u.a. „Drehtüreffekt“
bei stationären Aufenthalten).
Sprache ist das zentrale Behandlungsmittel in der Versorgung psychisch kranker Menschen.
Menschen, die die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend sprechen können, müssen in
ihrer Muttersprache oder mithilfe von Sprachmittler*innen behandelt werden. Da psychische
Erkrankungen jedoch häufig zu Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen führen, werden
Lernprozesse und somit der Spracherwerb durch ebendiese verhindert. Die Finanzierung von
Sprachmittler*innen ist nicht transparent und einheitlich geregelt. Der zeitliche Versorgungs-
aufwand von Patient*innen mit Sprachbarrieren und/oder offenen asylrechtlichen Fragen ist nicht
zuletzt deswegen im Vergleich zur Versorgung anderer Patient*innen deutlich höher.
Geduldete Personen mit psychischen Erkrankungen sind in der Gesundheitsversorgung rechtlich
schlechter gestellt als Personen im Asylverfahren oder anerkannte Geflüchtete. Für sie gilt die EU-
Aufnahmerichtlinie nicht bzw. nicht mehr (auch, wenn im Rahmen des Asylverfahrens zuvor eine
besondere Vulnerabilität festgestellt wurde), sodass die Leistungen nach § 6 AsylbLG eine Kann-
Bestimmung bleiben. Eine Duldung stellt für viele Personen einen Dauerzustand dar.
Außerhalb der Leistungen des regulären Gesundheitssystems angesiedelt, erbringen die
Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge (PSZ) in RLP mit ihrem multiprofessionellen und
ganzheitlichen Ansatz Komplexleistungen, die eine notwendige und sinnvolle Ergänzung der
Gesundheitsversorgung darstellen bzw. eine faktisch vorhandene Versorgungslücke schließen.
Die (bundes-)gesetzlichen Verschärfungen haben zur Folge, dass neben psychologischen
Stellungnahmen immer häufiger auch fachpsychiatrische Bescheinigungen der Psychiater*innen
bei den Verwaltungsgerichten kein Gehör mehr finden, da sie den „Anforderungen“ eines
qualifizierten fachärztlichen Attestes angeblich nicht genügen. Das Erstellen der fachärztlichen
Atteste ist mit einem erheblichen Arbeitsaufwand für die ausstellenden Fachärzt*innen verbunden,
zudem ist Spezialwissen rechtliche Fragestellungen betreffend erforderlich.
Es findet bislang keine flächendeckende Erhebung des psychosozialen Versorgungsbedarfs der
geflüchteten Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen statt. Entsprechend geschultes Fach-
personal (Krankenpfleger*innen, SozPäd, SozArb, Psycholog*innen) könnte bei Hinweisen auf
psychische Erkrankung an entsprechende Fachstellen zur Diagnostik, Behandlung und Begut-
achtung anbinden.
Unsere Forderungen:
eine geregelte, transparente und standardisierte Finanzierung des Einsatzes von Sprach-
mittler*innen (auch für Geflüchtete mit Anerkennung und Versichertenkarte) sowohl im Bereich
der stationären wie auch der ambulanten Versorgung
eine deutlich verbesserte personelle Ausstattung im stationären Setting, die dem erhöhten
zeitlichen Aufwand aufgrund von Sprachbarrieren und/oder asylrechtlichen Fragestellungen
gerecht wird
Etablierung eines klaren, transparenten Antragsverfahrens in der ambulanten psycho-
therapeutischen Versorgung von Geflüchteten, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen.
Dies betrifft besonders die Abrechnung mit dem Sozialamt/der Kommune und damit die
Reduzierung bürokratischer Hürden.
die Etablierung hauptamtlicher Gesundheitslots*innen in den Kommunen, angesiedelt z.B. beim
Gesundheitsamt
qualifizierte Schulungen primärer Kontaktpersonen (z.B. Verantwortliche in den Erstaufnahme-
einrichtungen, Kostenträger der Kommunen, Sozialarbeiter*innen, Allgemeinärzt*innen etc.)
hinsichtlich psychischer Symptome, kultursensibler Herangehensweise (transkulturelle
Kompetenz) und der Vermittlung in das Versorgungssystem
massive Aufstockung o.g. Fachpersonals in den Aufnahmeeinrichtungen und Aufstockung der
PSZ mit ihrem spezialisieren Behandlungsangebot zur Erhebung des psychosozialen Ver-
sorgungsbedarfs der geflüchteten Menschen
die Etablierung von fest in der Organisationsstruktur verankerten „Migrations- bzw. Integrations-
beauftragten“ an den Kliniken und Krankenhäusern
Transparenz über die stationären Versorgungsangebote der einzelnen Kliniken und Kranken-
häuser für Geflüchtete/Migrant*innen und zu geeigneten/professionellen Angeboten des
Dolmetschens
eine klare Haltung der Landesregierung zur Versorgung von geflüchteten, psychisch erkrankten
Menschen in den Kommunen entsprechend der EU-Aufnahmerichtlinie und eine klare und
nachdrückliche Kommunikation dieser Haltung in die Kommunen
eine transparente Kommunikation zwischen den Kommunen und Anbietern von Eingliederungs-
hilfemaßnahmen, um die Angebote möglichst ohne qualitative Einbußen auch für Menschen mit
Sprachbarriere zu öffnen. Eine entsprechende Finanzierung ist zu gewährleisten.
eine (rechts-)verbindliche Anpassung der Leistungsansprüche psychisch erkrankter geduldeter
Personen an die Leistungsansprüche der besonders Schutzbedürftigen nach EU-Aufnahme-
richtlinie
eine nachhaltige Förderung und tragfähige finanzielle Absicherung der Psychosozialen Zentren
für Flüchtlinge (PSZ) in RLP
eine klare Definition des Begriffs der „Reisefähigkeit“ im Sinne einer Legaldefinition, nach der
Reisefähigkeit im weiteren Sinne zu verstehen ist, um eine zu enge Auslegung des Begriffs zu
verhindern, nach der Reisefähigkeit auf Transportfähigkeit reduziert bzw. damit gleichgesetzt
wird
entsprechende Sondervergütungen des Mehraufwands von fachärztlichen Attesten im Rahmen
aufenthaltsrechtlicher Fragestellungen und die Entwicklung von Fortbildungsmöglichkeiten für
Ärzt*innen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Herausforderungen für eine wirksame migrationsgesellschaftliche Öffnung des Gesundheits-
systems sind vielfältig und in diesem Papier sicherlich nicht abschließend und vollumfänglich
benannt. Auch gibt es weitere Sichtweisen und Blickwinkel von verschiedenen beteiligten
Professionen, die ergänzenswert sind. Die Unterzeichnenden möchten daher einen fachüber-
greifenden und breiten Austausch über die vorgestellten Positionen anstoßen und laden dazu ein,
gemeinsam konkrete Lösungsansätze zu erarbeiten.
Unterzeichner:
Univ.-Prof. Dr. med. Wolfgang Kelsch
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Universitätsmedizin Mainz
Dr. med. Stefan Thielscher
AG Migration und Psychiatrie
AK der Chefärzt/innen der Psychiatrischen Kliniken und Abteilungen RLP
Anke Marzi
Vorsitzende der LIGA der freien Wohlfahrtspflege RLP
Ulrich Bestle
Mitglied des Vorstands der Landespsychotherapeutenkammer RLP
Markus Göpfert
Koordinierungsstelle für die interkulturelle Öffnung des Gesundheitssystems in RLP
Nurhayat Canpolat
AG Flucht und Trauma
Zusammenschluss der Psychosozialen Zentren (PSZ) für Flüchtlinge in RLP
Veröffentlichung hier am 11.1.2021 | verantwortlich:
Markus Göpfert
Sebastian Sikkes
Koordinierungsstelle für die interkulturelle Öffnung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz
Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
Ludwig-Hillesheim-Str. 3
56626 Andernach
Tel.
02632 — 25 02-20
Fax
02632 — 25 02-10
koordinierungsstelle@caritas-andernach.de
Positionspapier für die weitere
Ausgestaltung der psychiatrisch-
psychotherapeutischen Versorgung
von Geflüchteten und Menschen
mit Migrationshintergrund in
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung hier am 11.1.2021
Die Unterzeichnenden des vorliegenden
Positionspapiers stellen fest, dass Geflüchtete
und Menschen mit Migrationshintergrund, die
psychisch erkrankt sind, in unserem Gesund-
heitssystem nicht adäquat versorgt werden und
im Regelsystem nicht ankommen. Besonders
betroffen sind psychisch kranke Menschen,
deren Gesundheitsversorgung nach Asyl-
bewerberleistungsgesetz geregelt wird, und
Menschen mit Migrationshintergrund, deren
Kenntnisse der deutschen Sprache für eine
Behandlung auf Deutsch nicht ausreichend
sind. Die Auswirkungen der Coronakrise
verstärken die vorhandenen Probleme in der
Prävention und Versorgung und treffen ins-
besondere die Geflüchteten in den Aufnahme-
und Gemeinschaftsunterkünften mit voller
Wucht.
Die Bemühungen um eine wirksame
migrationsgesellschaftliche Öffnung des
Gesundheitssystems müssen weiter voran-
getrieben und intensiviert werden. Damit das
Recht auf Gesundheit, wie es u.a. im UN-
Sozialpakt verankert ist, auch von der hier im
Fokus stehenden Zielgruppe in Anspruch
genommen werden kann, müssen staatliche
Gesundheitsleistungen und -einrichtungen
verfügbar, zugänglich, annehmbar und von
ausreichender Qualität sein. Die Zugänge zum
deutschen Gesundheitssystem sind jedoch für
die genannten Gruppen nach wie vor prekär
und die Zugangsbarrieren mithin für eine
effektive psychiatrisch-psychotherapeutische
Versorgung groß. Zu deren Überwindung
wurden u.a. im Zuge der Aufnahme von
Flüchtlingen seit 2015 punktuelle Lösungs-
ansätze entwickelt, jedoch bislang keine
systematischen Lösungen gefunden.
Die psychiatrisch-psychotherapeutische
Versorgung von Geflüchteten und
Menschen mit Migrationshintergrund in
Rheinland-Pfalz – Status Quo
Das Versorgungssystem in Rheinland-Pfalz ist
vielschichtig. Für viele psychisch erkrankte
Menschen ist es eine Herausforderung, die
richtige Ansprechperson zu finden und die
Finanzierung der Behandlung zu klären.
Kommen kulturelle und/oder sprachliche
Barrieren und/oder die Unkenntnis des Ver-
sorgungssystems hinzu, erreichen die
bestehenden Behandlungsangebote die
Betroffenen entweder überhaupt nicht oder erst
sehr spät. Unter-, Über- oder Fehlversorgung
sind bekannte Folgen, die zu Verschlechterun-
gen und Chronifizierung der psychischen
Erkrankung führen können und nicht selten
eine teurere „Übermedikalisierung“ und erhöhte
Kosten für die stationäre sowie die ambulante
Therapie verursachen (u.a. „Drehtüreffekt“ bei
stationären Aufenthalten).
Sprache ist das zentrale Behandlungsmittel in
der Versorgung psychisch kranker Menschen.
Menschen, die die deutsche Sprache nicht oder
nicht ausreichend sprechen können, müssen in
ihrer Muttersprache oder mithilfe von Sprach-
mittler*innen behandelt werden. Da psychische
Erkrankungen jedoch häufig zu Konzentrations-
und Aufmerksamkeitsstörungen führen, werden
Lernprozesse und somit der Spracherwerb
durch ebendiese verhindert. Die Finanzierung
von Sprachmittler*innen ist nicht transparent
und einheitlich geregelt. Der zeitliche Ver-
sorgungsaufwand von Patient*innen mit
Sprachbarrieren und/oder offenen asylrecht-
lichen Fragen ist nicht zuletzt deswegen im
Vergleich zur Versorgung anderer Patient*innen
deutlich höher.
Geduldete Personen mit psychischen Erkran-
kungen sind in der Gesundheitsversorgung
rechtlich schlechter gestellt als Personen im
Asylverfahren oder anerkannte Geflüchtete. Für
sie gilt die EU-Aufnahmerichtlinie nicht bzw.
nicht mehr (auch, wenn im Rahmen des
Asylverfahrens zuvor eine besondere
Vulnerabilität festgestellt wurde), sodass die
Leistungen nach § 6 AsylbLG eine Kann-
Bestimmung bleiben. Eine Duldung stellt für
viele Personen einen Dauerzustand dar.
Außerhalb der Leistungen des regulären
Gesundheitssystems angesiedelt, erbringen die
Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge (PSZ)
in RLP mit ihrem multiprofessionellen und
ganzheitlichen Ansatz Komplexleistungen, die
eine notwendige und sinnvolle Ergänzung der
Gesundheitsversorgung darstellen bzw. eine
faktisch vorhandene Versorgungslücke
schließen.
Die (bundes-)gesetzlichen Verschärfungen
haben zur Folge, dass neben psychologischen
Stellungnahmen immer häufiger auch
fachpsychiatrische Bescheinigungen der
Psychiater*innen bei den Verwaltungsgerichten
kein Gehör mehr finden, da sie den
„Anforderungen“ eines qualifizierten
fachärztlichen Attestes angeblich nicht
genügen. Das Erstellen der fachärztlichen
Atteste ist mit einem erheblichen Arbeits-
aufwand für die ausstellenden Fachärzt*innen
verbunden, zudem ist Spezialwissen rechtliche
Fragestellungen betreffend erforderlich.
Es findet bislang keine flächendeckende
Erhebung des psychosozialen Versorgungs-
bedarfs der geflüchteten Menschen in den
Aufnahmeeinrichtungen statt. Entsprechend
geschultes Fachpersonal (Kranken-
pfleger*innen, SozPäd, SozArb, Psycho-
log*innen) könnte bei Hinweisen auf
psychische Erkrankung an entsprechende
Fachstellen zur Diagnostik, Behandlung und
Begutachtung anbinden.
Unsere Forderungen:
eine geregelte, transparente und
standardisierte Finanzierung des Einsatzes
von Sprachmittler*innen (auch für
Geflüchtete mit Anerkennung und
Versichertenkarte) sowohl im Bereich der
stationären wie auch der ambulanten
Versorgung
eine deutlich verbesserte personelle
Ausstattung im stationären Setting, die dem
erhöhten zeitlichen Aufwand aufgrund von
Sprachbarrieren und/oder asylrechtlichen
Fragestellungen gerecht wird
Etablierung eines klaren, transparenten
Antragsverfahrens in der ambulanten
psychotherapeutischen Versorgung von
Geflüchteten, die Leistungen nach dem
AsylbLG beziehen. Dies betrifft besonders
die Abrechnung mit dem Sozialamt/der
Kommune und damit die Reduzierung
bürokratischer Hürden.
die Etablierung hauptamtlicher Gesund-
heitslots*innen in den Kommunen,
angesiedelt z.B. beim Gesundheitsamt
qualifizierte Schulungen primärer
Kontaktpersonen (z.B. Verantwortliche in
den Erstaufnahmeeinrichtungen, Kosten-
träger der Kommunen, Sozialarbeiter*innen,
Allgemeinärzt*innen etc.) hinsichtlich
psychischer Symptome, kultursensibler
Herangehensweise (transkulturelle
Kompetenz) und der Vermittlung in das
Versorgungssystem
massive Aufstockung o.g. Fachpersonals in
den Aufnahmeeinrichtungen und Auf-
stockung der PSZ mit ihrem spezialisieren
Behandlungsangebot zur Erhebung des
psychosozialen Versorgungsbedarfs der
geflüchteten Menschen
die Etablierung von fest in der
Organisationsstruktur verankerten
„Migrations- bzw. Integrationsbeauftragten“
an den Kliniken und Krankenhäusern
Transparenz über die stationären
Versorgungsangebote der einzelnen
Kliniken und Krankenhäuser für
Geflüchtete/Migrant*innen und zu
geeigneten/professionellen Angeboten des
Dolmetschens
eine klare Haltung der Landesregierung zur
Versorgung von geflüchteten, psychisch
erkrankten Menschen in den Kommunen
entsprechend der EU-Aufnahmerichtlinie
und eine klare und nachdrückliche
Kommunikation dieser Haltung in die
Kommunen
eine transparente Kommunikation zwischen
den Kommunen und Anbietern von
Eingliederungshilfemaßnahmen, um die
Angebote möglichst ohne qualitative
Einbußen auch für Menschen mit
Sprachbarriere zu öffnen. Eine ent-
sprechende Finanzierung ist zu
gewährleisten.
eine (rechts-)verbindliche Anpassung der
Leistungsansprüche psychisch erkrankter
geduldeter Personen an die Leistungs-
ansprüche der besonders Schutzbedürftigen
nach EU-Aufnahmerichtlinie
eine nachhaltige Förderung und tragfähige
finanzielle Absicherung der Psychosozialen
Zentren für Flüchtlinge (PSZ) in RLP
eine klare Definition des Begriffs der
„Reisefähigkeit“ im Sinne einer Legal-
definition, nach der Reisefähigkeit im
weiteren Sinne zu verstehen ist, um eine zu
enge Auslegung des Begriffs zu verhindern,
nach der Reisefähigkeit auf Transport-
fähigkeit reduziert bzw. damit gleichgesetzt
wird
entsprechende Sondervergütungen des
Mehraufwands von fachärztlichen Attesten
im Rahmen aufenthaltsrechtlicher Frage-
stellungen und die Entwicklung von Fort-
bildungsmöglichkeiten für Ärzt*innen zu den
rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Herausforderungen für eine wirksame
migrationsgesellschaftliche Öffnung des
Gesundheitssystems sind vielfältig und in
diesem Papier sicherlich nicht abschließend
und vollumfänglich benannt. Auch gibt es
weitere Sichtweisen und Blickwinkel von
verschiedenen beteiligten Professionen, die
ergänzenswert sind. Die Unterzeichnenden
möchten daher einen fachübergreifenden und
breiten Austausch über die vorgestellten
Positionen anstoßen und laden dazu ein,
gemeinsam konkrete Lösungsansätze zu
erarbeiten.
Unterzeichner:
Univ.-Prof. Dr. med. Wolfgang Kelsch
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Universitätsmedizin Mainz
Dr. med. Stefan Thielscher
AG Migration und Psychiatrie
AK der Chefärzt/innen der Psychiatrischen
Kliniken und Abteilungen RLP
Anke Marzi
Vorsitzende der LIGA der freien
Wohlfahrtspflege RLP
Ulrich Bestle
Mitglied des Vorstands der
Landespsychotherapeutenkammer RLP
Markus Göpfert
Koordinierungsstelle für die interkulturelle
Öffnung des Gesundheitssystems in RLP
Nurhayat Canpolat
AG Flucht und Trauma
Zusammenschluss der Psychosozialen Zentren
(PSZ) für Flüchtlinge in RLP
Veröffentlichung hier am 11.1.2021 | verantwortlich:
Markus Göpfert
Sebastian Sikkes
Koordinierungsstelle für die interkulturelle Öffnung des
Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz
Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
Ludwig-Hillesheim-Str. 3
56626 Andernach
Tel.
02632 — 25 02-20
Fax
02632 — 25 02-10
koordinierungsstelle@caritas-andernach.de