Kuren
Beratung und Vermittlung
Beim Caritasverband in Andernach vermitteln wir Kuren für Mütter und Väter mit
Kleinkindern von 0 — 3 Jahren. Die Auswahl der Einrichtung erfolgt im Gespräch
mit Mutter / Vater und je nach Indikation und therapeutischen Möglichkeiten.
Für Mütter alleine:
für Frauen, die in ihrem Haushalt Kinder unter 3.Jahren versorgen: gleich, ob
leibliche Kinder, Pflegekinder, Adoptivkinder oder Enkelkinder. Schwerpunktkuren
sind möglich im Falle von Besonderheiten, z.B. bei Behinderung/en, nach einer
Krebsbehandlung, bei bestimmten Krankheiten, als alleinerziehende Mutter
Für Mutter / Vater und Kind:
Mütter oder Väter und Kind/er fahren zusammen in Kur, wenn: auch das Kind kur-
bedürftig ist, das Kind behindert ist, eine kurbedingte Trennung für das Kind zu
psychischen Problemen führen könnte, das Kind sonst unversorgt wäre.
Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit einer
stationären Maßnahme bescheinigt. Die Durchführung erfolgt in anerkannten Ein-
richtungen des Müttergenesungswerkes oder gleichartigen Einrichtungen. Dauer
in der Regel 3 Wochen.
Die Krankenkasse zahlt die Kurkosten. Ein Eigenanteil laut Gesetz muss
übernommen werden. Bei niedrigem Einkommen kann nach Einzelprüfung
eventuell ein Zuschuss beantragt oder ein Befreiungsantrag gestellt werden.
KONTAKT
Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
Kurberatung und -vermittlung
Ludwig-Hillesheim-Str. 3 | 56626 Andernach
Martina Prüm
Tel. 02632 — 25 02-24
pruem-m@caritas-rma.de
Kuren
Beratung und Vermittlung
Beim Caritasverband in Andernach vermitteln wir Kuren
für Mütter und Väter mit Kleinkindern von 0 — 3
Jahren. Die Auswahl der Einrichtung erfolgt im
Gespräch mit Mutter / Vater und je nach Indikation und
therapeutischen Möglichkeiten.
Für Mütter alleine:
für Frauen, die in ihrem Haushalt Kinder unter 3.Jahren
versorgen: gleich, ob leibliche Kinder, Pflegekinder,
Adoptivkinder oder Enkelkinder. Schwerpunktkuren
sind möglich im Falle von Besonderheiten, z.B. bei
Behinderung/en, nach einer Krebsbehandlung, bei
bestimmten Krankheiten, als alleinerziehende Mutter
Für Mutter / Vater und Kind:
Mütter oder Väter und Kind/er fahren zusammen in Kur,
wenn: auch das Kind kurbedürftig ist, das Kind
behindert ist, eine kurbedingte Trennung für das Kind
zu psychischen Problemen führen könnte, das Kind
sonst unversorgt wäre.
Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das die
medizinische Notwendigkeit einer stationären Maß-
nahme bescheinigt. Die Durchführung erfolgt in
anerkannten Einrichtungen des Müttergenesungs-
werkes oder gleichartigen Einrichtungen. Dauer in der
Regel 3 Wochen.
Die Krankenkasse zahlt die Kurkosten. Ein Eigenanteil
laut Gesetz muss übernommen werden. Bei niedrigem
Einkommen kann nach Einzelprüfung eventuell ein
Zuschuss beantragt oder ein Befreiungsantrag gestellt
werden.
KONTAKT
Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
Kurberatung und -vermittlung
Ludwig-Hillesheim-Str. 3 | 56626 Andernach
Martina Prüm
Tel. 02632 — 25 02-24
pruem-m@caritas-rma.de