Kuren

Beratung und Vermittlung

Beim Caritasverband in Andernach vermitteln wir Kuren für Mütter und Väter mit Kleinkindern von 0 — 3 Jahren. Die Auswahl der Einrichtung erfolgt im Gespräch mit Mutter / Vater und je nach Indikation und therapeutischen Möglichkeiten. Für Mütter alleine: für Frauen, die in ihrem Haushalt Kinder unter 3.Jahren versorgen: gleich, ob leibliche Kinder, Pflegekinder, Adoptivkinder oder Enkelkinder. Schwerpunktkuren sind möglich im Falle von Besonderheiten, z.B. bei Behinderung/en, nach einer Krebsbehandlung, bei bestimmten Krankheiten, als alleinerziehende Mutter Für Mutter / Vater und Kind: Mütter oder Väter und Kind/er fahren zusammen in Kur, wenn: auch das Kind kur- bedürftig ist, das Kind behindert ist, eine kurbedingte Trennung für das Kind zu psychischen Problemen führen könnte, das Kind sonst unversorgt wäre. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit einer stationären Maßnahme bescheinigt. Die Durchführung erfolgt in anerkannten Ein- richtungen des Müttergenesungswerkes oder gleichartigen Einrichtungen. Dauer in der Regel 3 Wochen. Die Krankenkasse zahlt die Kurkosten. Ein Eigenanteil laut Gesetz muss übernommen werden. Bei niedrigem Einkommen kann nach Einzelprüfung eventuell ein Zuschuss beantragt oder ein Befreiungsantrag gestellt werden. KONTAKT Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V. Kurberatung und -vermittlung Ludwig-Hillesheim-Str. 3 | 56626 Andernach Martina Prüm Tel. 02632 — 25 02-24 pruem-m@caritas-rma.de
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Beim Caritasverband in Andernach vermitteln wir Kuren für Mütter und Väter mit Kleinkindern von 0 — 3 Jahren. Die Auswahl der Einrichtung erfolgt im Gespräch mit Mutter / Vater und je nach Indikation und therapeutischen Möglichkeiten. Für Mütter alleine: für Frauen, die in ihrem Haushalt Kinder unter 3.Jahren versorgen: gleich, ob leibliche Kinder, Pflegekinder, Adoptivkinder oder Enkelkinder. Schwerpunktkuren sind möglich im Falle von Besonderheiten, z.B. bei Behinderung/en, nach einer Krebsbehandlung, bei bestimmten Krankheiten, als alleinerziehende Mutter Für Mutter / Vater und Kind: Mütter oder Väter und Kind/er fahren zusammen in Kur, wenn: auch das Kind kurbedürftig ist, das Kind behindert ist, eine kurbedingte Trennung für das Kind zu psychischen Problemen führen könnte, das Kind sonst unversorgt wäre. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit einer stationären Maß- nahme bescheinigt. Die Durchführung erfolgt in anerkannten Einrichtungen des Müttergenesungs- werkes oder gleichartigen Einrichtungen. Dauer in der Regel 3 Wochen. Die Krankenkasse zahlt die Kurkosten. Ein Eigenanteil laut Gesetz muss übernommen werden. Bei niedrigem Einkommen kann nach Einzelprüfung eventuell ein Zuschuss beantragt oder ein Befreiungsantrag gestellt werden. KONTAKT Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V. Kurberatung und -vermittlung Ludwig-Hillesheim-Str. 3 | 56626 Andernach Martina Prüm Tel. 02632 — 25 02-24 pruem-m@caritas-rma.de