Unser Schutzkonzept
zur Prävention von sexualisierter Gewalt
Das Wohl der uns anvertrauten Menschen ist uns ein elementares Anliegen.
Unser Ziel ist es, am Aufbau einer Kultur der Achtsamkeit mitzuwirken, die
die körperliche und psychische Unversehrtheit unserer Klient/innen und
Patient/innen in den Mittelpunkt stellt. Wir tragen ihnen gegenüber eine
gemeinsame Verantwortung, die wir wahrnehmen durch genaues Hinsehen,
klares Benennen kritisch wahrgenommener Situationen und zahlreiche
Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt. Für unsere Fachkräfte
ist Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt Bestandteil ihres professionellen
Handelns.
Deshalb haben wir ein umfangreiches institutionelles Schutzkonzept
entwickelt, das sich u.a. an der Präventionsordnung der Deutschen
Bischofskonferenz sowie an den Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes
für den Umgang mit sexualisierter Gewalt durch Beschäftigte orientiert.
Unser Schutzkonzept soll dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu
reflektieren und uns dadurch zu handlungsleitenden Orientierungen im
Arbeitsalltag führen.
Neben konkreten Maßnahmen sind die grundsätzlichen Einstellungen und
Verhaltensweisen unserer Mitarbeitenden wichtig, um die uns anvertrauten
Menschen bestmöglich zu schützen. Dazu gehören u.a.:
aktive Umsetzung der eigenen und der institutionellen Wertehaltung in
die Arbeit,
Reflektieren des eigenen Verhaltens, Sensibilität für Grenzverletzungen,
Übergriffe und (sexualisierte) Gewalt,
Achten der Persönlichkeitsrechte und der Intimsphäre unserer
Klient/innen bzw. Patient/innen,
Förderung ihrer Selbstkompetenzen,
entschiedenes, aber auch besonnenes Eingreifen bei
Grenzverletzungen jeglicher Art.
Unser institutionelles Schutzkonzept, das hier kurz skizziert wird, entspricht
im Aufbau dem Modell der Fachstelle Prävention gegen sexualisierte
Gewalt im Bistum Trier:
1. Personalauswahl und -entwicklung
Das Thema „Sexualisierte Gewalt“ wird im Rahmen des Vorstellungs-
gesprächs besprochen. Die Vorlage eines (erweiterten) polizeilichen
Führungszeugnisses sowie das Unterschreiben unserer Selbstverpflich-
tungserklärung zur Umsetzung von Schutzkonzept und Verhaltenskodex
sind bei Abschluss des Dienstvertrags bzw. der Ehrenamtsvereinbarung
selbstverständlich.
Alle Mitarbeitenden werden in ihrem Arbeitsfeld zum Thema sensibilisiert,
erhalten ein entsprechendes Basiswissen über sexualisierte Gewalt und
deren Prävention und gewinnen so Handlungssicherheit. Wir schulen
unsere Mitarbeitenden passend zum jeweiligen Arbeitsfeld durch Info-
veranstaltungen unserer Präventionsbeauftragten, die Teilnahmemöglichkeit
an Arbeitsfeld-spezifischen externen Fortbildungen bis hin zu Inhouse-
Schulungen mit externen Fachleuten.
2. Verhaltenskodex und Verpflichtungserklärung
Der Verhaltenskodex ist Bestandteil unseres Schutzkonzeptes und
beschreibt die Standards in der täglichen Arbeit zum Schutz unserer
Klient/innen bzw. Patient/innen und Mitarbeitenden. Er wird mit dem Unter-
schreiben der Selbstverpflichtungserklärung als verbindlich anerkannt.
3. Beratungs- und Beschwerdewege
Direkte Ansprechpartnerin für unsere Mitarbeitenden und Klient/innen
ist unsere Präventionsbeauftragte Tina Heidger. Sie klärt mit den
Betroffenen die Situation, ist aber auch verpflichtet, Anhaltspunkte für
sexuellen Missbrauch an die Geschäftsführung weiterzuleiten.
Beim Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V. gibt es außerdem zwei
extern beauftragte Ansprechpersonen, die bei Verdachtsfällen auf
sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefoh-
lenen, ausgeübt von Mitarbeitenden unseres Verbandes angesprochen
werden können. Weitere Informationen finden Sie hier: … mehr
Darüber hinaus steht uns und Ihnen bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt
innerhalb unserer Institution eine Kirchen- und Caritas-unabhängige externe
Fachberatungsstelle zur Verfügung:
Dr. v. Ehrenwall´sche Klinik
Psychiatrische Institutsambulanz - OEG Traumaambulanz
Dr. med. Katharina Scharping
Walporzheimer Str. 2
53474 Ahrweiler
Tel. 02641 – 386-107
sekretariat-1@ehrenwall.de
Die Beratung ist für die Betroffenen kostenlos und anonym. Betroffene
nehmen selbst Kontakt auf und vereinbaren einen Beratungstermin. Bei
diesem wird mit der externen Fachberatung das Erlebte besprochen, und es
werden - wenn gewünscht - gemeinsam nächste Schritte (z.B. weitere
Beratungstermine, Beschwerde beim Caritasverband oder Anzeige-
erstattung) überlegt.
Wer in unseren Diensten und Einrichtungen sexuelle Grenzverletzungen
erfahren hat, kann entweder direkt oder nach vorheriger Beratung unser
Beschwerdemanagement in Anspruch nehmen. In allen Diensten ist
grundsätzlich die jeweilige Leitung für die Annahme von Beschwerden
zuständig; Beschwerden über Leitungskräfte nimmt die Geschäftsführung
entgegen.
4. Dienstanweisung und hausinterne Regelung
Der erstellte Verhaltenskodex und die Inhalte von Risikoanalysen wurden
zusammengeführt, so dass ganz konkrete Regelungen für unsere einzelnen
Arbeitsbereiche erstellt werden konnten. Diese sind verbindlich und geben
allen Mitarbeitenden Handlungssicherheit.
5. Qualitätsmanagement
Das Institutionelle Schutzkonzepte ist Bestandteil unseres Qualitäts-
managementsystems (QM). Unser digitalisiertes QM-Handbuch ist allen
hauptamtlichen Mitarbeitenden bekannt und jederzeit zugänglich. Ehren-
amtliche werden über die für sie wichtigen QM-Regelungen von ihren
hauptamtlichen Ansprechpartner/innen informiert.
Das Schutzkonzept wird bei einem Vorfall sexualisierter Gewalt, bei
strukturellen Veränderungen oder spätestens nach fünf Jahren evaluiert und
ggf. angepasst. Dabei werden auch fachliche Entwicklungen im Bereich
Prävention von (sexualisierter) Gewalt berücksichtigt.
6. Interventionsplan und Nachsorge
Jeder haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende in unseren Diensten ist
verpflichtet, Hinweise auf sexualisierte Gewalt zu melden.
Dann greift der Interventionsplan, der im Schutzkonzept detailliert
festgehalten ist und wir haben zu reagieren. Betroffene müssen schnelle
und unkomplizierte Hilfe bekommen, um traumatische Erlebnisse zu
verarbeiten.
KONTAKT
Präventionsbeauftragte:
Tina Heidger
Tel. 02651 — 98 69-114
heidger-t@caritas-rma.de
Unser Schutzkonzept
zur Prävention von sexualisierter Gewalt
Das Wohl der uns anvertrauten Menschen ist uns ein
elementares Anliegen. Unser Ziel ist es, am Aufbau
einer Kultur der Achtsamkeit mitzuwirken, die die
körperliche und psychische Unversehrtheit unserer
Klient/innen und Patient/innen in den Mittelpunkt stellt.
Wir tragen ihnen gegenüber eine gemeinsame
Verantwortung, die wir wahrnehmen durch genaues
Hinsehen, klares Benennen kritisch wahrgenommener
Situationen und zahlreiche Maßnahmen zum Schutz
vor (sexualisierter) Gewalt. Für unsere Fachkräfte ist
Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt Bestandteil
ihres professionellen Handelns.
Deshalb haben wir ein umfangreiches institutionelles
Schutzkonzept entwickelt, das sich u.a. an der
Präventionsordnung der Deutschen Bischofskonferenz
sowie an den Leitlinien des Deutschen Caritas-
verbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt
durch Beschäftigte orientiert.
Unser Schutzkonzept soll dazu beitragen, Haltungen
und Verhalten zu reflektieren und uns dadurch zu
handlungsleitenden Orientierungen im Arbeitsalltag
führen.
Neben konkreten Maßnahmen sind die grundsätz-
lichen Einstellungen und Verhaltensweisen unserer
Mitarbeitenden wichtig, um die uns anvertrauten
Menschen bestmöglich zu schützen. Dazu gehören
u.a.:
aktive Umsetzung der eigenen und der
institutionellen Wertehaltung in die Arbeit,
Reflektieren des eigenen Verhaltens, Sensibilität für
Grenzverletzungen, Übergriffe und (sexualisierte)
Gewalt,
Achten der Persönlichkeitsrechte und der Intim-
sphäre unserer Klient/innen bzw. Patient/innen,
Förderung ihrer Selbstkompetenzen,
entschiedenes, aber auch besonnenes Eingreifen
bei Grenzverletzungen jeglicher Art.
Unser institutionelles Schutzkonzept, das hier kurz
skizziert wird, entspricht im Aufbau dem Modell der
Fachstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt im
Bistum Trier:
1. Personalauswahl und -entwicklung
Das Thema „Sexualisierte Gewalt“ wird im Rahmen
des Vorstellungsgesprächs besprochen. Die Vorlage
eines (erweiterten) polizeilichen Führungszeugnisses
sowie das Unterschreiben unserer Selbstverpflich-
tungserklärung zur Umsetzung von Schutzkonzept
und Verhaltenskodex sind bei Abschluss des Dienst-
vertrags bzw. der Ehrenamtsvereinbarung selbst-
verständlich.
Alle Mitarbeitenden werden in ihrem Arbeitsfeld zum
Thema sensibilisiert, erhalten ein entsprechendes
Basiswissen über sexualisierte Gewalt und deren
Prävention und gewinnen so Handlungssicherheit. Wir
schulen unsere Mitarbeitenden passend zum
jeweiligen Arbeitsfeld durch Infoveranstaltungen
unserer Präventionsbeauftragten, die Teilnahme-
möglichkeit an Arbeitsfeld-spezifischen externen
Fortbildungen bis hin zu Inhouse-Schulungen mit
externen Fachleuten.
2. Verhaltenskodex und Verpflichtungserklärung
Der Verhaltenskodex ist Bestandteil unseres Schutz-
konzeptes und beschreibt die Standards in der
täglichen Arbeit zum Schutz unserer Klient/innen bzw.
Patient/innen und Mitarbeitenden. Er wird mit dem
Unterschreiben der Selbstverpflichtungserklärung als
verbindlich anerkannt.
3. Beratungs- und Beschwerdewege
Direkte Ansprechpartnerin für unsere
Mitarbeitenden und Klient/innen ist unsere
Präventionsbeauftragte Tina Heidger. Sie klärt mit
den Betroffenen die Situation, ist aber auch ver-
pflichtet, Anhaltspunkte für sexuellen Missbrauch an
die Geschäftsführung weiterzuleiten.
Beim Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V. gibt es
außerdem zwei extern beauftragte Ansprech-
personen, die bei Verdachtsfällen auf sexualisierte
Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutz-
befohlenen, ausgeübt von Mitarbeitenden unseres
Verbandes angesprochen werden können. Weitere
Informationen finden Sie hier: … mehr
Darüber hinaus steht uns und Ihnen bei Verdacht auf
sexualisierte Gewalt innerhalb unserer Institution eine
Kirchen- und Caritas-unabhängige externe Fach-
beratungsstelle zur Verfügung:
Dr. v. Ehrenwall´sche Klinik
Psychiatrische Institutsambulanz - OEG
Traumaambulanz
Dr. med. Katharina Scharping
Walporzheimer Str. 2
53474 Ahrweiler
Tel. 02641 – 386-107
sekretariat-1@ehrenwall.de
Die Beratung ist für die Betroffenen kostenlos und
anonym. Betroffene nehmen selbst Kontakt auf und
vereinbaren einen Beratungstermin. Bei diesem wird
mit der externen Fachberatung das Erlebte
besprochen, und es werden - wenn gewünscht -
gemeinsam nächste Schritte (z.B. weitere Beratungs-
termine, Beschwerde beim Caritasverband oder
Anzeigeerstattung) überlegt.
Wer in unseren Diensten und Einrichtungen sexuelle
Grenzverletzungen erfahren hat, kann entweder direkt
oder nach vorheriger Beratung unser Beschwerde-
management in Anspruch nehmen. In allen Diensten
ist grundsätzlich die jeweilige Leitung für die Annahme
von Beschwerden zuständig; Beschwerden über
Leitungskräfte nimmt die Geschäftsführung entgegen.
4. Dienstanweisung und hausinterne Regelung
Der erstellte Verhaltenskodex und die Inhalte von
Risikoanalysen wurden zusammengeführt, so dass
ganz konkrete Regelungen für unsere einzelnen
Arbeitsbereiche erstellt werden konnten. Diese sind
verbindlich und geben allen Mitarbeitenden
Handlungssicherheit.
5. Qualitätsmanagement
Das Institutionelle Schutzkonzepte ist Bestandteil
unseres Qualitätsmanagementsystems (QM). Unser
digitalisiertes QM-Handbuch ist allen hauptamtlichen
Mitarbeitenden bekannt und jederzeit zugänglich.
Ehrenamtliche werden über die für sie wichtigen QM-
Regelungen von ihren hauptamtlichen Ansprech-
partner/innen informiert.
Das Schutzkonzept wird bei einem Vorfall
sexualisierter Gewalt, bei strukturellen Veränderungen
oder spätestens nach fünf Jahren evaluiert und ggf.
angepasst. Dabei werden auch fachliche Entwick-
lungen im Bereich Prävention von (sexualisierter)
Gewalt berücksichtigt.
6. Interventionsplan und Nachsorge
Jeder haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende in
unseren Diensten ist verpflichtet, Hinweise auf
sexualisierte Gewalt zu melden.
Dann greift der Interventionsplan, der im Schutz-
konzept detailliert festgehalten ist und wir haben zu
reagieren. Betroffene müssen schnelle und
unkomplizierte Hilfe bekommen, um traumatische
Erlebnisse zu verarbeiten.
KONTAKT
Präventionsbeauftragte:
Tina Heidger
Tel. 02651 — 98 69-114
heidger-t@caritas-rma.de