Unser Schutzkonzept

zur Prävention von sexuellem Missbrauch

Das Wohl der uns anvertrauten Menschen ist uns ein elementares Anliegen. Unser Ziel ist es, am Aufbau einer Kultur der Achtsamkeit mitzuwirken, die die körperliche und psychische Unversehrt- heit unserer Klient/innen und Patient/innen in den Mittelpunkt stellt. Wir tragen ihnen gegenüber eine gemeinsame Verantwortung, die wir wahrnehmen durch genaues Hinsehen, klares Benennen kritisch wahrgenom- mener Situationen und zahlreiche Maß- nahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt. Für unsere Fachkräfte ist Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt Bestandteil ihres professionellen Handelns. Deshalb haben wir ein institutionelles Schutzkonzept entwickelt. Es soll dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und uns dadurch zu handlungsleitenden Orien- tierungen im Arbeitsalltag führen. Neben konkreten Maßnahmen sind die grundsätzlichen Einstellungen und Verhaltensweisen unserer Mitarbeitenden wichtig, um die uns anvertrauten Menschen bestmöglich zu schützen. Dazu gehören u.a.: aktive Umsetzung der eigenen und der institutionellen Wertehaltung in die Arbeit, Reflektieren des eigenen Verhaltens, Sensibilität für Grenzverletzungen, Übergriffe und (sexualisierte) Gewalt, Achten der Persönlichkeitsrechte und der Intimsphäre unserer Klient/innen bzw. Patient/innen, Förderung ihrer Selbstkompetenzen, entschiedenes, aber auch besonnenes Eingreifen bei Grenzverletzungen jeglicher Art. 1. Personalauswahl und -entwicklung Das Thema „Sexualisierte Gewalt“ wird im Rahmen des Vorstellungsgesprächs besprochen. Die Vorlage eines (erweiterten) polizeilichen Führungszeugnisses sowie das Unterschreiben unserer Selbstverpflichtungserklärung zur Umsetzung von Schutzkonzept und Verhaltenskodex sind bei Abschluss des Dienstvertrags bzw. der Ehrenamtsvereinbarung selbstverständlich. Alle Mit- arbeitenden nehmen an unseren internen Schulungen bzw. Infoveranstaltungen zum Thema teil. 2. Verhaltenskodex und Verpflichtungserklärung Der Verhaltenskodex ist Bestandteil unseres Schutzkonzeptes und beschreibt die Standards in der täglichen Arbeit zum Schutz unserer Klient/innen bzw. Patient/innen und Mitarbeitenden. Er wird mit dem Unterschreiben der Selbstverpflichtungserklärung als verbindlich anerkannt. 3. Beratungs- und Beschwerdewege Direkte Ansprechpartnerin für unsere Mitarbeitenden und Klient/innen ist unsere Präventions- beauftragte Tina Heidger. Sie klärt mit den Betroffenen die Situation, ist aber auch verpflichtet, Anhaltspunkte für sexuellen Missbrauch an die Geschäftsführung weiterzuleiten. Darüber hinaus steht uns und Ihnen der Frauennotruf Koblenz e.V. als kirchen- unabhängige externe Fachberatungsstelle bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch innerhalb unserer Institution zur Ver- fügung. Die Beratung ist für die Betrof- fenen kostenlos und anonym. Betroffene nehmen selbst Kontakt auf und verein- baren einen Beratungstermin. — Bei diesem wird mit der externen Fach- beratung das Erlebte besprochen, und es werden — wenn gewünscht — gemein- sam nächste Schritte (z.B. weitere Beratungstermine, Beschwerde beim Caritasverband oder Anzeigeerstattung) überlegt. Wer in unseren Diensten und Einrich- tungen sexuelle Grenzverletzungen erfahren hat, kann entweder direkt oder nach vorheriger Beratung unser Beschwerdemanagement in Anspruch nehmen. In allen Diensten ist grundsätzlich die jeweilige Leitung für die Annahme von Beschwerden zuständig; Beschwerden über Leitungskräften nimmt die Geschäftsführung entgegen. 4. Nachhaltige Aufarbeitung Wir haben zu reagieren, wenn bei uns Hinweise auf sexualisierte Gewalt eingegangen sind. Betroffene müssen schnelle und unkomplizierte Hilfe bekommen, um traumatische Erlebnisse zu verarbeiten. Dazu sollen vor allem die Clearing- und Beratungsgespräche mit unserer externen Fachberatung beitragen, in denen bei Bedarf auch weiterführende Hilfen geplant werden können. Falls diese nötig sind, so sehen wir uns in der organisatorischen und finanziellen Verantwortung. Sollte sich jemals ein Vorfall von sexualisierter Gewalt in unserem Caritasverband ereignen, so würden arbeitsrechtliche Konsequenzen und strafrechtliche Schritte geprüft und ggf. eingeleitet. 5. Qualitätsmanagement Das Institutionelle Schutzkonzepte ist Bestandteil unseres Qualitätsmanagementsystems (QM). Unser digitalisiertes QM-Handbuch ist allen hauptamtlichen Mitarbeitenden bekannt und jederzeit zugänglich. Ehrenamtliche werden über die für sie wichtigen QM-Regelungen von ihren hauptamtlichen Ansprechpartner/innen informiert. Das Schutzkonzept wird bei einem Vorfall sexualisierter Gewalt, bei strukturellen Veränderungen oder spätestens nach fünf Jahren evaluiert und ggf. angepasst. Dabei werden auch fachliche Entwicklungen im Bereich Prävention vor (sexualisierter) Gewalt berücksichtigt. 6. Fort- und Weiterbildung In den Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema (sexualisierte) Gewalt geht es um mehr als reine Wissensvermittlung. Die Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen werden in ihrem Arbeitsfeld zum Thema (sexualisierte) Gewalt sensibilisiert, erhalten ein entsprechendes Basiswissen über Gewalt, speziell sexualisierte Gewalt, und deren Prävention und gewinnen so Handlungssicherheit. Wir schulen unsere Mitarbeitenden passend zum jeweiligen Arbeitsfeld durch Infoveranstaltungen unserer Präventionsbeauftragten, die Teilnahmemöglichkeit an Arbeitsfeld-spezifischen externen Fortbildungen bis hin zu Inhouse-Schulungen mit externen Fachleuten. Unser Institutionelles Schutzkonzeptes orientiert sich an 1 | der Anfang 2020 verabschiedeten Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst und 2 | der „Rahmenordnung — Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz KONTAKT Präventionsbeauftragte: Tina Heidger | Tel. 02651 — 98 69-114 heidger-t@caritas-rma.de Externe Fachberatung: Frauennotruf e.V. | Tel. 0261 — 35000 mail@frauennotruf-koblenz.de
Die Bausteine unseres Schutzkonzeptes:
Abbildung: Fachstelle Kinder- und Jugendschutz Bischöfliches Generalvikariat Trier

Unser Schutzkonzept

zur Prävention von sexuellem Missbrauch

Das Wohl der uns anvertrauten Menschen ist uns ein elementares Anliegen. Unser Ziel ist es, am Aufbau einer Kultur der Achtsamkeit mitzuwirken, die die körperliche und psychi- sche Unversehrtheit unserer Klient/innen und Patient/innen in den Mittelpunkt stellt. Wir tragen ihnen gegenüber eine gemeinsame Ver- antwortung, die wir wahrnehmen durch genaues Hinsehen, klares Benennen kritisch wahrgenommener Situationen und zahlreiche Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt. Für unsere Fachkräfte ist Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt Bestandteil ihres professionellen Handelns. Deshalb haben wir ein institutionelles Schutz- konzept entwickelt. Es soll dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und uns dadurch zu handlungsleitenden Orien- tierungen im Arbeitsalltag führen. Neben konkreten Maßnahmen sind die grundsätz- lichen Einstellungen und Verhaltensweisen unserer Mitarbeitenden wichtig, um die uns anvertrauten Menschen bestmöglich zu schützen. Dazu gehören u.a.: aktive Umsetzung der eigenen und der institutionellen Wertehaltung in die Arbeit, Reflektieren des eigenen Verhaltens, Sensibilität für Grenzverletzungen, Übergriffe und (sexualisierte) Gewalt, Achten der Persönlichkeitsrechte und der Intimsphäre unserer Klient/innen bzw. Patient/innen, Förderung ihrer Selbstkompetenzen, entschiedenes, aber auch besonnenes Eingreifen bei Grenzverletzungen jeglicher Art. 1. Personalauswahl und -entwicklung Das Thema „Sexualisierte Gewalt“ wird im Rahmen des Vorstellungsgesprächs bespro- chen. Die Vorlage eines (erweiterten) polizei- lichen Führungszeugnisses sowie das Unter- schreiben unserer Selbstverpflichtungs- erklärung zur Umsetzung von Schutzkonzept und Verhaltenskodex sind bei Abschluss des Dienstvertrags bzw. der Ehrenamts- vereinbarung selbstverständlich. Alle Mit- arbeitenden nehmen an unseren internen Schulungen bzw. Infoveranstaltungen zum Thema teil. 2. Verhaltenskodex und Verpflichtungs- erklärung Der Verhaltenskodex ist Bestandteil unseres Schutzkonzeptes und beschreibt die Standards in der täglichen Arbeit zum Schutz unserer Klient/innen bzw. Patient/innen und Mit- arbeitenden. Er wird mit dem Unterschreiben der Selbstverpflichtungserklärung als verbind- lich anerkannt. 3. Beratungs- und Beschwerdewege Direkte Ansprechpartnerin für unsere Mitarbeitenden und Klient/innen ist unsere Präventionsbeauftragte Tina Heidger. Sie klärt mit den Betroffenen die Situation, ist aber auch verpflichtet, Anhaltspunkte für sexuellen Miss- brauch an die Geschäftsführung weiterzuleiten. Darüber hinaus steht uns und Ihnen der Frauennotruf Koblenz e.V. als kirchen- unabhängige externe Fachberatungsstelle bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch innerhalb unserer Institution zur Verfügung. Die Beratung ist für die Betroffenen kostenlos und anonym. Betroffene nehmen selbst Kontakt auf und vereinbaren einen Beratungstermin. — Bei diesem wird mit der externen Fachberatung das Erlebte besprochen, und es werden — wenn gewünscht — gemeinsam nächste Schritte (z.B. weitere Beratungstermine, Beschwerde beim Caritasverband oder Anzeigeerstattung) überlegt. Wer in unseren Diensten und Einrichtungen sexuelle Grenzverletzungen erfahren hat, kann entweder direkt oder nach vorheriger Beratung unser Beschwerdemanagement in Anspruch nehmen. In allen Diensten ist grundsätzlich die jeweilige Leitung für die Annahme von Beschwerden zuständig; Beschwerden über Leitungskräften nimmt die Geschäftsführung entgegen. 4. Nachhaltige Aufarbeitung Wir haben zu reagieren, wenn bei uns Hinweise auf sexualisierte Gewalt eingegangen sind. Betroffene müssen schnelle und un- komplizierte Hilfe bekommen, um traumatische Erlebnisse zu verarbeiten. Dazu sollen vor allem die Clearing- und Beratungsgespräche mit unserer externen Fachberatung beitragen, in denen bei Bedarf auch weiterführende Hilfen geplant werden können. Falls diese nötig sind, so sehen wir uns in der organisatorischen und finanziellen Verantwortung. Sollte sich jemals ein Vorfall von sexualisierter Gewalt in unserem Caritasverband ereignen, so würden arbeitsrechtliche Konsequenzen und strafrechtliche Schritte geprüft und ggf. eingeleitet. 5. Qualitätsmanagement Das Institutionelle Schutzkonzepte ist Bestandteil unseres Qualitätsmanagement- systems (QM). Unser digitalisiertes QM- Handbuch ist allen hauptamtlichen Mit- arbeitenden bekannt und jederzeit zugänglich. Ehrenamtliche werden über die für sie wichtigen QM-Regelungen von ihren hauptamtlichen Ansprechpartner/innen informiert. Das Schutzkonzept wird bei einem Vorfall sexualisierter Gewalt, bei strukturellen Veränderungen oder spätestens nach fünf Jahren evaluiert und ggf. angepasst. Dabei werden auch fachliche Entwicklungen im Bereich Prävention vor (sexualisierter) Gewalt berücksichtigt. 6. Fort- und Weiterbildung In den Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema (sexualisierte) Gewalt geht es um mehr als reine Wissensvermittlung. Die Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen werden in ihrem Arbeitsfeld zum Thema (sexualisierte) Gewalt sensibilisiert, erhalten ein entsprechendes Basiswissen über Gewalt, speziell sexualisierte Gewalt, und deren Prävention und gewinnen so Handlungssicherheit. Wir schulen unsere Mitarbeitenden passend zum jeweiligen Arbeitsfeld durch Info- veranstaltungen unserer Präventions- beauftragten, die Teilnahmemöglichkeit an Arbeitsfeld-spezifischen externen Fort- bildungen bis hin zu Inhouse-Schulungen mit externen Fachleuten. Unser Institutionelles Schutzkonzeptes orientiert sich an 1 | der Anfang 2020 verabschiedeten Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst und 2 | der „Rahmenordnung — Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz KONTAKT Präventionsbeauftragte: Tina Heidger | Tel. 02651 — 98 69-114 heidger-t@caritas-rma.de Externe Fachberatung: Frauennotruf e.V. | Tel. 0261 — 35000 mail@frauennotruf-koblenz.de