Pflegegrad bewilligt – Entlastungsleistungen, und was nun?

Pflegestützpunkt informiert am 9. Oktober in Bad.Neuenahr-Ahrweiler

Zur Informationsveranstaltung „Pflegegrad bewilligt – Entlastungsleistungen, und was nun?“ lädt der Pflege- stützpunkte Bad Neuenahr-Ahrweiler/Grafschaft am Montag, 9. Oktober 2023, von 16:30 bis 18:30 Uhr in den Gemeindesaal der Evangelischen Friedenskirche Ahrweiler, Burgunderstr. 2, nach Bad Neuenahr-Ahrweiler ein. Pflegebedürftige Personen erhalten ab Pflegegrad 1 in der häuslichen Pflege einen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro von der Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag kann als Erstattung unter anderem für die Finanzierung hauswirtschaftlicher Unterstützung verwendet werden. Wie dieses Geld für kleinere Hilfsangebote in der Hauswirt- schaft, etwa durch die Nachbarschaftshilfe, eingesetzt werden kann, wird Marcus Bemsch vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erläutern. So ist es möglich, dass die Hilfen nicht nur von den zugelassenen Dienstleistern, sondern auch von Personen erbracht werden, die direkt im Haushalt, in der Regel als Minijobber, beschäftigt sind oder im Rahmen der Nachbar- schaftshilfe tätig sind. Zur Finanzierung dieser Leistungen ist eine Registrierung als sogenanntes „Mini-Angebot in der Hauswirtschaft“ notwendig. Marcus Bemsch wird über Verfahrensweise und Voraussetzung einer Registrierung sprechen. Eine Anmeldung für diese kostenlose Veranstaltung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen: Pflegestützpunkt Bad Neuenahr-Ahrweiler / Grafschaft 02641 – 75 98 50 ute.remshagen@pflegestuetzpunkte-rlp.de dieter.germscheid@pflegestuetzpunkte-rlp.de

Pflegegrad bewilligt – Entlastungs-

leistungen, und was nun?

Pflegestützpunkt informiert am 9. Oktober in

Bad.Neuenahr-Ahrweiler

Zur Informationsveranstaltung „Pflegegrad bewilligt – Entlastungsleistungen, und was nun?“ lädt der Pflege- stützpunkte Bad Neuenahr-Ahrweiler/Grafschaft am Montag, 9. Oktober 2023, von 16:30 bis 18:30 Uhr in den Gemeindesaal der Evangelischen Friedenskirche Ahrweiler, Burgunderstr. 2, nach Bad Neuenahr- Ahrweiler ein. Pflegebedürftige Personen erhalten ab Pflegegrad 1 in der häuslichen Pflege einen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro von der Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag kann als Erstattung unter anderem für die Finanzierung hauswirtschaftlicher Unter- stützung verwendet werden. Wie dieses Geld für kleinere Hilfsangebote in der Hauswirtschaft, etwa durch die Nachbarschaftshilfe, eingesetzt werden kann, wird Marcus Bemsch vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erläutern. So ist es möglich, dass die Hilfen nicht nur von den zugelassenen Dienstleistern, sondern auch von Personen erbracht werden, die direkt im Haushalt, in der Regel als Minijobber, beschäftigt sind oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Zur Finanzierung dieser Leistungen ist eine Registrierung als sogenanntes „Mini-Angebot in der Hauswirtschaft“ notwendig. Marcus Bemsch wird über Verfahrens- weise und Voraussetzung einer Registrierung sprechen. Eine Anmeldung für diese kostenlose Veranstaltung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen: Pflegestützpunkt Bad Neuenahr-Ahrweiler / Grafschaft 02641 – 75 98 50 ute.remshagen@pflegestuetzpunkte-rlp.de dieter.germscheid@pflegestuetzpunkte-rlp.de