Pflegegrad bewilligt – Entlastungsleistungen, und was nun?
Pflegestützpunkt informiert am 9. Oktober in Bad.Neuenahr-Ahrweiler
Zur Informationsveranstaltung „Pflegegrad bewilligt – Entlastungsleistungen, und was nun?“ lädt der Pflege-
stützpunkte Bad Neuenahr-Ahrweiler/Grafschaft am Montag, 9. Oktober 2023, von 16:30 bis 18:30 Uhr in den
Gemeindesaal der Evangelischen Friedenskirche Ahrweiler, Burgunderstr. 2, nach Bad Neuenahr-Ahrweiler ein.
Pflegebedürftige Personen erhalten ab Pflegegrad 1 in der häuslichen Pflege einen Entlastungsbetrag von monatlich
bis zu 125 Euro von der Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag kann als Erstattung unter anderem für die Finanzierung
hauswirtschaftlicher Unterstützung verwendet werden. Wie dieses Geld für kleinere Hilfsangebote in der Hauswirt-
schaft, etwa durch die Nachbarschaftshilfe, eingesetzt werden kann, wird Marcus Bemsch vom Landesamt für
Soziales, Jugend und Versorgung erläutern.
So ist es möglich, dass die Hilfen nicht nur von den zugelassenen Dienstleistern, sondern auch von Personen
erbracht werden, die direkt im Haushalt, in der Regel als Minijobber, beschäftigt sind oder im Rahmen der Nachbar-
schaftshilfe tätig sind. Zur Finanzierung dieser Leistungen ist eine Registrierung als sogenanntes „Mini-Angebot in
der Hauswirtschaft“ notwendig. Marcus Bemsch wird über Verfahrensweise und Voraussetzung einer Registrierung
sprechen.
Eine Anmeldung für diese kostenlose Veranstaltung ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen: Pflegestützpunkt
Bad Neuenahr-Ahrweiler / Grafschaft
02641 – 75 98 50
ute.remshagen@pflegestuetzpunkte-rlp.de
dieter.germscheid@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegegrad bewilligt – Entlastungs-
leistungen, und was nun?
Pflegestützpunkt informiert am 9. Oktober in
Bad.Neuenahr-Ahrweiler
Zur Informationsveranstaltung „Pflegegrad bewilligt –
Entlastungsleistungen, und was nun?“ lädt der Pflege-
stützpunkte Bad Neuenahr-Ahrweiler/Grafschaft am
Montag, 9. Oktober 2023, von 16:30 bis 18:30 Uhr in
den Gemeindesaal der Evangelischen Friedenskirche
Ahrweiler, Burgunderstr. 2, nach Bad Neuenahr-
Ahrweiler ein.
Pflegebedürftige Personen erhalten ab Pflegegrad 1 in
der häuslichen Pflege einen Entlastungsbetrag von
monatlich bis zu 125 Euro von der Pflegekasse. Der
Entlastungsbetrag kann als Erstattung unter anderem
für die Finanzierung hauswirtschaftlicher Unter-
stützung verwendet werden. Wie dieses Geld für
kleinere Hilfsangebote in der Hauswirtschaft, etwa
durch die Nachbarschaftshilfe, eingesetzt werden
kann, wird Marcus Bemsch vom Landesamt für
Soziales, Jugend und Versorgung erläutern.
So ist es möglich, dass die Hilfen nicht nur von den
zugelassenen Dienstleistern, sondern auch von
Personen erbracht werden, die direkt im Haushalt, in
der Regel als Minijobber, beschäftigt sind oder im
Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Zur
Finanzierung dieser Leistungen ist eine Registrierung
als sogenanntes „Mini-Angebot in der Hauswirtschaft“
notwendig. Marcus Bemsch wird über Verfahrens-
weise und Voraussetzung einer Registrierung
sprechen.
Eine Anmeldung für diese kostenlose Veranstaltung ist
nicht erforderlich.
Weitere Informationen: Pflegestützpunkt
Bad Neuenahr-Ahrweiler / Grafschaft
02641 – 75 98 50
ute.remshagen@pflegestuetzpunkte-rlp.de
dieter.germscheid@pflegestuetzpunkte-rlp.de