Die Geburt eines Kindes bedeutet in der Regel eine große Veränderung im Leben einer Familie. Mütter und Väter müssen sich umstellen, ihren gewohnten Alltag neu strukturieren, neue Aufgaben und Verantwortung übernehmen.
Die Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinder-krankenpflegerin (FGKiKP) kann in dieser Lebensphase eine wichtige Ansprechpartnerin sein.
In der Zeit der Schwangerschaft und in den ersten 12 Wochen nach der Entbindung hat jede Frau einen gesetzlichen Anspruch auf eine Hebamme, die von ihrer Krankenkasse finanziert wird.
Für die Zeit danach kann der Besuch einer Familienhebamme / FGKiKP beantragt werden. Sie kommt im ersten Lebensjahr des Kindes für insgesamt maximal 24 Stunden zu der Familie. Die Zeiteinteilung wird vor Ort abgesprochen.
Die Familienhebamme / FGKiKP hat eine entsprechende Zusatzqualifikation und sie unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Begleitung durch eine Familienhebamme / FGKiKP ist für Sie kostenfrei.
Bei Ihnen zu Hause
Die Familienhebamme / FGKiKP kommt zu Ihnen nach Hause und berät Sie: im Umgang mit dem Baby, bei der Ernährung, Pflege & Förderung Ihres Kindes, in Gesundheitsfragen und in besonderen Situationen, z.B. wenn Babys oft weinen/schreien.
Begleitung
Die Familienhebamme / FGKiKP begleitet Sie: zu Arztbesuchen, bei Behördengängen und zu weiteren Angeboten für Mütter und Kinder dieser Altersgruppe.
Unterstützung
Die Familienhebamme / FGKiKP leistet Unterstützung für Alleinerziehende und Eltern: die Tipps bei der Neugestaltung ihres Alltags wünschen, die erste Erfahrungen im Umgang mit dem Neugeborenen sammeln, die anfänglich unsicher in der Pflege und im Umgang mit dem Baby sind, die Hilfe bei persönlichen oder gesundheitlichen Fragen benötigen, die den Alltag mit dem Baby neu organisieren müssen und bei der Beantragung von öffentlichen Mitteln, z.B. Kindergeld, Elterngeld und Ähnlichem.
Die Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) wird gefördert von
- Kreisverwaltung Ahrweiler
- Familien in Bewegung
- Land Rheinland-Pfalz
- Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration und Verbraucherschutz
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
- Bundesstiftung Frühe Hilfen
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.