Der Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr vermittelt Kuren für Mütter / Väter mit Kleinkindern von 0 - 3 Jahren. Dauer in der Regel 3 Wochen. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit einer stationären Maßnahme bescheinigt.
Die Durchführung erfolgt in anerkannten Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen. Die Auswahl der Einrichtung erfolgt im Gespräch mit Mutter / Vater und je nach Indikation und therapeutischen Möglichkeiten.
Die Krankenkasse zahlt die Kurkosten. Ein Eigenanteil laut Gesetz muss übernommen werden. Bei niedrigem Einkommen kann nach Einzelprüfung eventuell ein Zuschuss beantragt oder ein Befreiungsantrag gestellt werden.
Für Mütter alleine:
Für Frauen, die in ihrem Haushalt Kinder unter 3 Jahren versorgen: gleich, ob leibliche Kinder, Pflegekinder, Adoptivkinder oder Enkelkinder. Schwerpunktkuren sind möglich im Falle von Besonderheiten, z.B. bei Behinderung/en, nach einer Krebsbehandlung, bei bestimmten Krankheiten, als alleinerziehende Mutter
Für Mutter / Vater und Kind:
Mütter oder Väter und Kind/er fahren zusammen in Kur, wenn: auch das Kind kurbedürftig ist, das Kind behindert ist, eine kurbedingte Trennung für das Kind zu psychischen Problemen führen könnte, das Kind sonst unversorgt wäre.