Vermittlung von Kuren

Der Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr vermittelt Kuren für Mütter / Väter mit Kleinkindern von 0 — 3 Jahren: Für Mütter alleine: für Frauen, die in ihrem Haushalt Kinder unter 3.Jahren versorgen: gleich, ob leibliche Kinder, Pflegekinder, Adoptivkinder oder Enkelkinder. Schwer- punktkuren sind möglich im Falle von Besonderheiten, z.B. bei Behinde- rung/en, nach einer Krebsbehandlung, bei bestimmten Krankheiten, als alleinerziehende Mutter Für Mutter / Vater und Kind: Mütter oder Väter und Kind/er fahren zusammen in Kur, wenn: auch das Kind kurbedürftig ist, das Kind behindert ist, eine kurbedingte Trennung für das Kind zu psychischen Problemen führen könnte, das Kind sonst unversorgt wäre. Dauer in der Regel 3.Wochen. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit einer stationären Maßnahme bescheinigt. Die Durchführung erfolgt in anerkannten Einrichtungen des Mütter- genesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen. Die Auswahl der Einrichtung erfolgt im Gespräch mit Mutter / Vater und je nach Indikation und therapeutischen Möglichkeiten. Die Krankenkasse zahlt die Kurkosten. Ein Eigenanteil laut Gesetz muss übernommen werden. Bei niedrigem Einkommen kann nach Einzelprüfung eventuell ein Zuschuss beantragt oder ein Befrei- ungsantrag gestellt werden. KONTAKT Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V. Ludwig-Hillesheim-Str. 3 | 56626 Andernach Tel. 02632 – 25 02-0 Vermittlung von Kuren Martina Prüm Tel. 02632 — 25 02-24 pruem-m@caritas-rma.de
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Vermittlung von Kuren

Der Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr vermittelt Kuren für Mütter / Väter mit Kleinkindern von 0 — 3 Jahren: Für Mütter alleine: für Frauen, die in ihrem Haushalt Kinder unter 3.Jahren versorgen: gleich, ob leibliche Kinder, Pflege- kinder, Adoptivkinder oder Enkelkinder. Schwerpunkt- kuren sind möglich im Falle von Besonderheiten, z.B. bei Behinderung/en, nach einer Krebsbehandlung, bei bestimmten Krankheiten, als alleinerziehende Mutter Für Mutter / Vater und Kind: Mütter oder Väter und Kind/er fahren zusammen in Kur, wenn: auch das Kind kurbedürftig ist, das Kind behindert ist, eine kurbedingte Trennung für das Kind zu psychischen Problemen führen könnte, das Kind sonst unversorgt wäre. Dauer in der Regel 3.Wochen. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit einer stationären Maßnahme bescheinigt. Die Durchführung erfolgt in anerkannten Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen. Die Auswahl der Einrichtung erfolgt im Gespräch mit Mutter / Vater und je nach Indikation und therapeutischen Möglichkeiten. Die Krankenkasse zahlt die Kurkosten. Ein Eigenanteil laut Gesetz muss übernommen werden. Bei niedrigem Einkommen kann nach Einzelprüfung eventuell ein Zuschuss beantragt oder ein Befreiungsantrag gestellt werden. KONTAKT Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V. Ludwig-Hillesheim-Str. 3 | 56626 Andernach Tel. 02632 – 25 02-0 Vermittlung von Kuren Martina Prüm Tel. 02632 — 25 02-24 pruem-m@caritas-rma.de