Rechtliche Betreuung

Betreuungsverein Andernach

In Deutschland werden über 1,5 Millionen Menschen rechtlich betreut. Krankheit, Alter oder Behinderung verhindern, dass sie ihre Rechte alleine einfordern und selbständig wahrnehmen können. Rechtliche Betreuung ist soziale Arbeit und Rechtsfürsorge. Durch das Wirken und die Unterstützung des gesetzlichen Vertreters (Betreuers) garantiert sie die rechtliche Handlungsfähigkeit des beeinträchtigten Menschen. Durch den Betreuer werden die Rechte des behinderten, erkrankten und beeinträchtigten Menschen geschützt und dessen Selbstbestimmung gewahrt bzw. durchgesetzt. Ziel der rechtlichen Betreuung ist das Wohl des Menschen, dass er rechtlich handlungsfähig bleibt, trotz Krankheit, Behinderung oder Alter.

Der Caritasverband in Andernach ist als

Betreuungsverein anerkannt

Wir sind Ansprechpartner für Betreute und Angehörige sowie für ehren- amtliche Betreuer, Bevollmächtigte und Einrichtungen. Wir beraten in Betreuungs- und Vollmachtsangelegenheiten, informieren über Betreuungs- recht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, vermitteln Betreuerinnen und Betreuer. Unsere Angebote sind kostenlos.

Vorausschauend, selbstbestimmt —

Zwei Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht wird von Ihnen als geschäftsfähigem Vollmachtgeber selbstbestimmt und eigenverantwortlich auf eine Person Ihres Vertrauens übertragen. Diese kann dann im Falle einer eintretenden Handlungs- unfähigkeit die Vertretung für Sie übernehmen. Haben Sie dagegen nicht durch eine Vollmacht vorgesorgt und werden handlungsunfähig, so muss zu Ihrer rechtlichen Vertretung vom Betreuungs- gericht ein rechtlicher Betreuer bestellt werden.

Was regelt eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung regelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können.

Rechtliche/r Betreuer/in

Wenn Sie Ihre Lebenserfahrung und etwas freie Zeit einbringen wollen, um sich ehrenamtlich für alte, kranke oder behinderte Menschen zu engagieren, dann wäre ein Einsatz als rechtliche Betreuerin bzw. rechtlicher Betreuer vielleicht genau das Richtige für Sie. Melden Sie sich doch einmal unverbindlich bei uns, um weitere Informationen zu erhalten. Auch wenn Sie in Ihrem persönlichen Umfeld (bei Angehörigen, Freunden) bereits mit einer Situation zu tun haben, die eine rechtliche Betreuung eventuell erforderlich macht, können Sie sich mit Ihren Fragen jederzeit an uns wenden. Als anerkannter Betreuungsverein begleitet Sie der Caritasverband und hilft Ihnen mit Rat und Tat weiter. Wir bieten Ihnen: fachliche und persönliche Beratung — Einführung in Ihre Aufgaben — Hilfe und Unterstützung bei der Führung einer Betreuung — Information und Fortbildung — Versicherungs- schutz. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um weitere Infos zu erhalten.

Das Betreuungsrecht

Seit dem Jahr 1992 gibt es das Betreuungsrecht. Es setzt auf Unter- stützung, Begleitung und mehr Selbstbestimmung von alten, psychisch Kranken und behinderten Personen. Ein komplexes Zusammenspiel von Betreuungsgerichten, -behörden, -vereinen, Berufsbetreuern und ehren- amtlichen Betreuern wurde aufgebaut, um die notwendige und richtige Hilfe zur Verfügung zu stellen und zu überprüfen. KONTAKT Rechtliche Betreuung | Betreuungsverein Andernach Claudia Götz Tel. 02632 — 25 02-28 Gianna Kappes Tel. 02632 — 25 02-27 betreuungsverein@caritas-rma.de Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V. Ludwig-Hillesheim-Str. 3 | 56626 Andernach allgemeine Öffnungszeiten: Mo 8 — 12 Di 8 — 12 u. 14 — 16:30 Mi — Fr 8 — 12
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Andrey Popov / stock.adobe.com

Rechtliche Betreuung

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In Deutschland werden über 1,5 Millionen Menschen rechtlich betreut. Krankheit, Alter oder Behinderung verhindern, dass sie ihre Rechte alleine einfordern und selbständig wahrnehmen können. Rechtliche Betreuung ist soziale Arbeit und Rechts- fürsorge. Durch das Wirken und die Unterstützung des gesetzlichen Vertreters (Betreuers) garantiert sie die rechtliche Handlungsfähigkeit des beeinträchtigten Menschen. Durch den Betreuer werden die Rechte des behinderten, erkrankten und beeinträchtigten Menschen geschützt und dessen Selbstbestimmung gewahrt bzw. durchgesetzt. Ziel der rechtlichen Betreuung ist das Wohl des Menschen, dass er rechtlich handlungsfähig bleibt, trotz Krankheit, Behinderung oder Alter.

Der Caritasverband in Andernach ist als

Betreuungsverein anerkannt

Wir sind Ansprechpartner für Betreute und Angehörige sowie für ehrenamtliche Betreuer, Bevollmächtigte und Einrichtungen. Wir beraten in Betreuungs- und Voll- machtsangelegenheiten, informieren über Betreuungs- recht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, ver- mitteln Betreuerinnen und Betreuer. Unsere Angebote sind kostenlos.

Vorausschauend, selbstbestimmt —

Zwei Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht wird von Ihnen als geschäfts- fähigem Vollmachtgeber selbstbestimmt und eigen- verantwortlich auf eine Person Ihres Vertrauens über- tragen. Diese kann dann im Falle einer eintretenden Handlungsunfähigkeit die Vertretung für Sie über- nehmen. Haben Sie dagegen nicht durch eine Vollmacht vor- gesorgt und werden handlungsunfähig, so muss zu Ihrer rechtlichen Vertretung vom Betreuungsgericht ein rechtlicher Betreuer bestellt werden.

Was regelt eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung regelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können.

Rechtliche/r Betreuer/in

Wenn Sie Ihre Lebenserfahrung und etwas freie Zeit einbringen wollen, um sich ehrenamtlich für alte, kranke oder behinderte Menschen zu engagieren, dann wäre ein Einsatz als rechtliche Betreuerin bzw. rechtlicher Betreuer vielleicht genau das Richtige für Sie. Melden Sie sich doch einmal unverbindlich bei uns, um weitere Informationen zu erhalten. Auch wenn Sie in Ihrem persönlichen Umfeld (bei Angehörigen, Freunden) bereits mit einer Situation zu tun haben, die eine rechtliche Betreuung eventuell erforderlich macht, können Sie sich mit Ihren Fragen jederzeit an uns wenden. Als anerkannter Betreuungsverein begleitet Sie der Caritasverband und hilft Ihnen mit Rat und Tat weiter. Wir bieten Ihnen: fachliche und persönliche Beratung — Einführung in Ihre Aufgaben — Hilfe und Unter- stützung bei der Führung einer Betreuung — Information und Fortbildung — Versicherungsschutz. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um weitere Infos zu erhalten.

Das Betreuungsrecht

Seit dem Jahr 1992 gibt es das Betreuungsrecht. Es setzt auf Unterstützung, Begleitung und mehr Selbst- bestimmung von alten, psychisch Kranken und behinderten Personen. Ein komplexes Zusammenspiel von Betreuungsgerichten, -behörden, -vereinen, Berufsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuern wurde aufgebaut, um die notwendige und richtige Hilfe zur Verfügung zu stellen und zu überprüfen. KONTAKT Rechtliche Betreuung | Betreuungsverein Andernach Claudia Götz Tel. 02632 — 25 02-28 Gianna Kappes Tel. 02632 — 25 02-27 betreuungsverein@caritas-rma.de Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V. Ludwig-Hillesheim-Str. 3 | 56626 Andernach allgemeine Öffnungszeiten: Mo 8 — 12 Di 8 — 12 u. 14 — 16:30 Mi — Fr 8 — 12
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